Berufsbedingter Umzug: Doppelmiete absetzbar
MÜNCHEN (mwo). Doppelte Mietkosten wegen eines beruflich bedingten Umzugs können in voller Höhe als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Veröffentlicht:Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München mit einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden.
Danach sind bis zum tatsächlichen Umzug der Familie die Mietkosten der neuen und danach - längstens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - die Mieten der bisherigen Familienwohnung als Werbungskosten abziehbar.
Az.: VI R 2/11