Bestechung? Ermittler bleiben an Ärzten in Niedersachsen dran
Im Juli wurden erstmals Vorwürfe laut, dass Ärzte der Ärztegenossenschaft Nord-Niedersachsen/Bremen Aut-idem-Kreuze zugunsten eines Pharmaherstellers gesetzt haben sollen. Nun hat die Staatsanwaltschaft erste Ermittlungen aufgenommen.
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Kreuz zu oft falsch gesetzt? Die Staatsanwaltschaft in Niedersachsen ermittelt.
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BREMEN/OLDENBURG. Anfangsverdacht gegen Ärzte der Ärztegenossenschaft Nord-Niedersachsen/Bremen (ägnw)? Die Staatsanwaltschaft Braunschweig prüft derzeit, ob Mitglieder der ägnw bei ihren Verordnungen den Anbieter Q-Pharm widerrechtlich bevorzugt und dafür Provisionen erhalten haben. Entsprechende Vorwürfe wurden bereits im Juli laut.
Zur Debatte steht indessen eine größere Frage: Ist ein Vertragsarzt, der als Praxisinhaber Unternehmer ist, bei der Verordnung von Hilfsmitteln und Medikamenten ein Amtsträger oder ein Beauftragter eines wirtschaftlichen Betriebes, wie etwa der Krankenkassen?
Diese Frage wurde im Mai dem Großen Senat des Bundesgerichtshofes vorgelegt, erklärte Warnking. In beiden Fällen würde einem Arzt, der wie die Ärzte des ägnw gehandelt hat, laut Strafgesetzbuch Paragraf 331 ff und Paragraf 299 Gefängnis oder Geldbußen drohen.
Q-Pharm vertreibt Generika. ägnw-Ärzte sollen bei ihren Verordnungen mit dem Aut-idem-Kreuz andere Präparate als Q-Pharm-Produkte verhindert haben, so der Vorwurf der AOK Niedersachsen. Grundsätzlich bestreitet die ägnw die Praxis nicht.
Aber es könne von keiner Vorteilsnahme die Rede sein, sagte Dr. Rainer Woltmann, Neurologe und erster Vorsitzender der ägnw. Zwar flössen Provisionen. Sie würden aber ausschließlich zur Finanzierung etwa von Geräten und Laborgemeinschaften der ägnw genutzt. Die verordnenden Ärzte erhielten von dem Geld nichts, so Woltmann.
Noch ist die AOK Niedersachsen dabei, den Umfang der umstrittenen Verordnungen festzustellen. "Die Rezepte müssen händisch ausgezählt werden, das kann dauern", sagte AOK-Sprecher Carsten Sievers.