Körperverletzung
Bewährungsstrafe für falsche Heilpraktikerin
Eine 40-Jährige spritzte Botulinumtoxin und Hyaluron, obwohl sie dafür nicht qualifiziert war. Viele der Eingriffe gingen schief. Nun wurde die Frau zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Veröffentlicht:Berlin. Kunden hielten sie für eine Heilpraktikerin und ließen sich mit Botulinumtoxin oder Hyaluron behandeln: Weil sie illegal Schönheitseingriffe vorgenommen hatte, ist eine 40-Jährige zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach die Frau am Donnerstag der gefährlichen Körperverletzung sowie der unerlaubten Ausübung der Heilkunde schuldig. Sie habe Lippen oder Wangen aufgespritzt, ohne über eine Erlaubnis zur Durchführung solcher Behandlungen zu verfügen. „Es ist in mehreren Fällen schief gegangen“, hieß es weiter im Urteil. Es sei zu Entzündungen, Hämatomen, Schwellungen, Verhärtungen oder Rötungen gekommen.
Es ging um Schönheitseingriffe, die zwölf Frauen und vier Männer hatten vornehmen lassen. 34 Mal habe die Angeklagte zwischen 2016 und März 2019 ohne Erlaubnis Botulinumtoxin oder Hyaluron injiziert, so der Vorsitzende Richter. Die Angeklagte habe sich teilweise ausdrücklich als Heilpraktikerin vorgestellt.
„Die Betroffenen gingen davon aus, dass sie entsprechend qualifiziert ist.“ Rund 4600 Euro habe die Frau durch die Behandlungen eingenommen. Diese Summe sei einzuziehen, ordnete das Gericht an.
Geständnis abgelegt
Die Angeklagte hatte ein kurzes Geständnis abgelegt. Es tue ihr leid, erklärte die 40-Jährige, die nach eigenen Angaben derzeit als Krankenpflegehelferin arbeitet. Von einer Befragung ihrer betroffenen Kunden wurde im Prozess abgesehen. Der Richter verlas stattdessen Protokolle polizeilicher Vernehmungen.
Ein 53-jähriger hatte erklärt, er habe „Schmerzen im ganzen Gesicht ohne Ende“ erlitten. Er habe sich in ärztliche Behandlung begeben müssen. Eine 43-Jährige sagte am Rande der Verhandlung, sie habe nach einer Unterspritzung im Gesicht „richtig schlimm ausgesehen“.
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts. Er sagte in seinem Plädoyer: „Es hing letztendlich vom Zufall ab, ob eine Behandlung erfolgreich war.“ Der Verteidiger hatte ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung gefordert. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)