Leitartikel zum PJ

Bezahlung als Zeichen der Wertschätzung

Studenten im PJ bekommen in vielen Unikliniken keinen Cent. Nur wenige Kliniken zahlen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 597 Euro, dem Bafög-Höchstsatz. Vertreter der Studenten versuchen, den Druck auf Unis und Politiker zu erhöhen.

Von Ingeborg Bördlein Veröffentlicht:
Lehre in der Klinik: Eine Ärztin erklärt angehenden Medizinern Untersuchungsergebnisse.

Lehre in der Klinik: Eine Ärztin erklärt angehenden Medizinern Untersuchungsergebnisse.

© Sonja Werner

Jetzt aber flott! Vergütung fürs PJ!" Medizinstudierende protestieren mit diesem Sprechgesang immer wieder bei Konferenzen von Hochschulmedizinern. Seit Jahren fordern sie bundesweit einheitliche Aufwandsentschädigungen im Praktischen Jahr (PJ) in Anlehnung an den derzeitigen monatlichen Bafög-Höchstsatz von 597 Euro.

Nun erhöhen die Studierenden - unterstützt von den Ärzteverbänden- den Druck. Eine kürzlich veröffentlichte bundesweite Erhebung des Hartmannbundes belegt, dass die PJ-ler in den Lehrkrankenhäusern nicht nur höchst uneinheitlich, sondern häufig zu gering und zum Teil gar nicht entschädigt werden.

Von 691 befragten Unikliniken und Lehrkrankenhäusern legten 617 ihre Zahlungsmoral offen. Danach zahlen 111 Kliniken - also jede Sechste - ihren PJ-Studierenden gar nichts.

Am geizigsten ist eine ostdeutsche Uniklinik, von deren Lehrkrankenhäusern knapp Dreiviertel nichts zahlen. Dahinter liegt eine Universität in Norddeutschland, bei der 15 Lehrkrankenhäuser zu den Nicht-Zahlern gehören.

Im reichen Bundesland Bayern ist die Zahlungsmoral ebenfalls schlecht: Ein Drittel der Lehrkrankenhäuser - darunter die fünf Uniklinika - zahlen keinen Cent. Immerhin bezahlen nach eigener Aussage bundesweit etwa die Hälfte der Kliniken zwischen 200 und 400 Euro monatlich.

Dazu gewähren viele zusätzliche Sachleistungen wie Zuschüsse für die Unterkunft, Fahrtkosten und Verpflegung. Auch das gibt es: 56 Häuser zahlen den geforderten BAföG-Höchstsatz von 597 Euro. Dieser Anteil ist aber weniger als zehn Prozent und damit beschämend gering.

Lernende, nicht Erfüllungsgehilfen im Klinikalltag

Zu Recht fragen die angehenden Mediziner, was sie der Gesellschaft wert sind - zumal diese in Zukunft dringend auf gut ausgebildete Ärzte angewiesen ist.

Die meisten PJ-Studenten, die in einer nicht-zahlenden Klinik sind, fühlen sich ausgebeutet und überlastet, weil sie gezwungen sind, neben dem praktischen Ausbildungsjahr mit Nebenjobs ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Wie soll das funktionieren, wenn das PJ häufig ein Vollzeitjob ist? So hat eine Umfrage des Hartmannbundes im Frühjahr 2013 unter 1500 PJ-Studierenden offenbart: Etwa 90 Prozent betrachteten sich als Vollzeitkräfte im Klinikbetrieb. Fast die Hälfte gab an, bis zu zehn Stunden täglich zu arbeiten.

Ihre Hauptbeschäftigungen waren Zugänge legen (96 Prozent), Blutabnahmen (95,8 Prozent), Patientenaufnahmen (86,3 Prozent), Arztbriefe schreiben (75 Prozent), Visiten (59,1 Prozent) und Assistenz bei Operationen (53,9 Prozent). Die PJ-ler übernehmen laut Umfrage ärztliche Aufgaben und werden voll in den Stationsalltag integriert.

Das mag im letzten und praktischen Teil ihrer Ausbildung sinnvoll sein. Doch die Studierenden sind während des PJ in erster Linie Lernende, nicht Erfüllungsgehilfen für Routinearbeiten im Stationsalltag. Um sich auf ihre Ausbildung konzentrieren zu können, brauchen sie eine angemessene finanzielle Entschädigung.

So gibt die geänderte Approbationsordnung seit 2012 vor, dass die Gewährung von Geld- oder Sachleistungen in Anlehnung an den Bedarf für Auszubildende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz auf 597 Euro pro Monat begrenzt ist.

Damit war vom Gesetzgeber intendiert, dass sich die Studenten ihre Lehrkrankenhäuser nicht nach der monatlichen Zuwendung, sondern nach der Ausbildungsqualität aussuchen. Und umgekehrt die Lehrkrankenhäuser den Wettbewerb um "die besten Köpfe" nicht mit finanziellen Anreizen führen.

Dies kann aber nur erreicht werden, wenn tatsächlich eine einheitliche und damit gerechte Entschädigung an jedem Ausbildungsort - sprich an jedem Lehrkrankenhaus - gezahlt wird.

PJ beim Niedergelassen? Kaum Finanzierung

Doch nicht nur in den Kliniken liegt einiges im Argen: Es ist (berufs-)politisch gewollt, dass angehende Ärzte einen Teil des PJ in einer akademischen Lehrpraxis absolvieren.

Doch kann man die niedergelassenen Ärzte mit dem zeitlichen Mehraufwand für die Ausbildung eines PJ-lers finanziell nicht im Regen stehen lassen. Dasselbe gilt für den PJ-Studenten, der ebenfalls in der Zeit bezahlt werden muss.

Finanzierungsmodelle dafür gibt es etwa in Baden-Württemberg: Wer sich für ein Wahltertial in einer Hausarztpraxis entschieden hat, dem finanzierte das Sozialministerium im Rahmen eines Modellprojektes eine Aufwandsentschädigung von 500 Euro pro Monat. Inhaber einer Akademischen Lehrpraxis Allgemeinmedizin wiederum erhielten 3000 Euro pro Tertial, wenn sie einen PJ-Studenten aufnahmen. Das Modellprojekt und damit die Förderung lief im Juni aus.

Das wird zwangsläufig dazu führen, dass sich weniger Studierende für einen PJ-Abschnitt in einer allgemeinmedizinischen Praxis entscheiden. Auch die Praxen wollen nicht mehr mitmachen, eine Umfrage unter Lehrpraxen in Baden-Württemberg hat dies bestätigt.

Von 22 Praxen, die bei der Umfrage geantwortet haben, signalisierten 19, dass sie ohne Förderung künftig keine PJ-ler mehr aufnehmen würden.

Bleibt die Frage: Wer zahlt und woher kommt das Geld? Viele Unikliniken und Lehrkrankenhäuser schreiben rote Zahlen, bluten finanziell aus. Daher sind Bund und Länder gefragt, eine Lösung per Gesetz zu finden.

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