OLG Bremen

Bildungskredit nicht immer zumutbar

Ein Vater will seiner Tochter nicht das ganze Studium finanzieren - und empfiehlt ihr einen Bildungskredit. Zu Unrecht, haben jetzt Richter festgestellt - und den Unterschied zwischen Bildungskredit und BAföG klargestellt.

Veröffentlicht:
BAföG?

BAföG?

© dpa

BREMEN. Eltern können von ihren studierenden Kindern nicht verlangen, dass sie einen Bildungskredit in Anspruch nehmen, um ihren Unterhaltsbedarf zu senken.

Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Bremen mit einem Beschluss entschieden. Mit einem BAföG-Darlehen seien Bildungskredite nicht vergleichbar.

Bildungskredite für Schüler und Studenten werden bereits seit mehreren Jahren von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben. Im Gegensatz zum BAföG ist das Darlehen unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Es ist besonders günstig, weil der Bund für mögliche Ausfälle bürgt. Gezahlt werden in der Regel bis zu 300 Euro im Monat und gegebenenfalls ergänzende Gelder für einmalige Bedarfe.

Im Bremer Streitfall erkannte der Vater seine Unterhaltspflicht grundsätzlich an. Er wollte aber monatlich 300 Euro weniger bezahlen, als seiner Tochter für ihr Masterstudium im Fach Soziologie zustand. Schließlich könne sie ja einen Bildungskredit beantragen.

Wie nun das OLG entschied, müssen Studenten aber nur ein BAföG-Darlehen nutzen, wenn sie Anspruch darauf haben. Dies sei nicht nur völlig zinslos, auch die Rückzahlungsbedingungen seien deutlich besser. Aus sozialen Gründen oder auch bei besonders guten Leistungen sei zudem ein Teilerlass der BAföG-Schulden möglich.

Der hier vom unterhaltspflichtigen Vater angeratene Bildungskredit sei damit nicht vergleichbar und der Tochter daher nicht zumutbar, so das OLG. Der Vater könne seiner Tochter auch nicht vorwerfen, dass sie trödele, und er verdiene auch genug, um vollen Unterhalt zu zahlen. (mwo)

Beschluss des Oberlandesgerichtes Bremen, Az.: 4 UF 94/12

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Fallbericht

Schäden an der Netzhaut nach dem Haarefärben

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Lesetipps
Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?