Patentstreit

BioNTech gewinnt im Corona-Impfstoffstreit mit Curevac

Das Bundespatentgericht hat ein grundlegendes Corona-Impfstoffpatent des Tübinger Pharmaunternehmens Curevac für nichtig erklärt – und damit einer Klage des Konkurrenten BioNTech Recht gegeben.

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Gewitter über Gebäuden von BionTech und Curevac. (Gewitter KI-generiert)

Im Zwist: BionTech und Curevac. (Gewitter KI-generiert)

© [M] HG: tynza / Generated with AI / Stock.adobe.com | CureVac: Bernd Weißbrod/dpa Biontech: Sebastian Gollnow/dpa

München. Das Bundespatentgericht hat ein grundlegendes Corona-Impfstoffpatent des Tübinger Pharmaunternehmens Curevac für nichtig erklärt. Mit diesem Urteil gab das Gericht am Dienstag einer Klage des Mainzer Konkurrenten BioNTech gegen Curevac statt. Das Europäische Patentamt hatte das Patent im Jahr 2010 an Curevac erteilt. Curevac will gegen das Urteil Berufung einlegen. Die Curevac-Aktien sackten nach dem Urteil kräftig ab.

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Das Münchner Verfahren ist ein Teil der Auseinandersetzungen zwischen den beiden Unternehmen - allerdings ein ganz entscheidender. Curevac hatte BioNTech und dessen US-Partner Pfizer im Juli 2022 beim Landgericht Düsseldorf wegen angeblicher Verletzung seiner Patente auf Schadenersatz verklagt. Im Gegenzug klagte BioNTech vor dem Bundespatentgericht in München und verlangte, das Curevac-Patent für nichtig zu erklären. Das Produkt beruhe nicht auf einer Erfindung. (dpa)

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