EU-Ausreise

Bis 10.000 Euro in Bar sind kein Problem

Im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verschärft die EU die Bargeldregeln.

Veröffentlicht:

Brüssel. Seit Ab 3. Juni gelten neue Regeln zur Barmittelkontrolle bei der EU-Ein- und Ausreise. Ziel ist es laut Kommission, Geldwäsche effektiver zu bekämpfen und Terrorismusfinanzierung zu unterbinden. Ab sofort sind alle Reisenden verpflichtet, eine Bargelderklärung auszufüllen, wenn sie 10 .000 Euro oder mehr in Bar oder in Form anderer Zahlungsmittel wie Reisechecks oder Schuldscheinen mit sich führen.

Mit den neuen Regeln wird auch die Definition des Begriffs „Bargeld“ erweitert: um Banknoten und Münzen, einschließlich Währungen, die nicht mehr im Umlauf sind, aber noch bei Banken umgetauscht werden können. Zudem zählen ab sofort auch Goldmünzen sowie Gold in anderer Form ab einem Mindestgoldgehalt von 99,5 Prozent zu den Barmitteln.

Im Post-, Fracht- oder Kurierverkehr kann der Zoll eine Offenlegungserklärung für Barmittel verlangen, die binnen 30 Tagen vorliegen muss. Kann weder eine Offenlegungserklärung noch eine Barmittelanmeldung beigebracht werden oder gibt es Hinweise auf einen kriminellen Kontext, können die Barmittel eingezogen werden. (eb)

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