Schleswig-Holstein

Bis zu 100.000 Euro Fördergelder für Ärztenetze

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In Schleswig-Holstein können sich Praxisnetze seit diesem Monat von der KV mit bis zu 100.000 Euro pro Jahr fördern lassen. Um in den Genuss zu kommen, müssen sie aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Von Rebekka Höhl

KIEL. Ein positives Signal für Netze aus dem hohen Norden: Die KV Schleswig-Holstein hat eine Richtlinie zur Förderung von Praxisnetzen erlassen.

Diese ist nicht nur seit 1. Juli und damit bereits zwei Monate, nachdem die Förderkriterien der KBV gelten, in Kraft getreten.

Die KV Schleswig-Holstein (KVSH) stellt Netzen - anstelle der bloßen Unterstützung beim Abschluss von Add-on-Verträgen - tatsächlich Fördergelder in Aussicht, und zwar bis zu 100.000 Euro pro Netz und Jahr.

Mindestens drei Fachgruppen müssen beteiligt sein

"Jetzt liegt die erste Blaupause für eine Anerkennung und Förderung nach Paragraf 87b auf dem Tisch", kommentiert Dr. Veit Wambach, Vorsitzender der Agentur deutscher Arztnetze (ADA), die Richtlinie in einer Mitteilung der ADA.

Die Richtlinie der KVSH basiert auf der Rahmenvorgabe der KBV. Daher kommen nur Netze in den Genuss der Förderung, die bereits seit drei Jahren bestehen.

Außerdem müssen mindestens drei Fachgruppen am Netz beteiligt sein, wobei die Teilnahme von Hausärzten für die Förderung Pflicht ist.

Zwingende Voraussetzung für die Anerkennung als förderungswürdiges Praxisnetz ist zudem, dass das Netz eine verbindliche Kooperationsvereinbarung mit mindestens einem nichtärztlichen Leistungserbringer (etwa aus der Krankenpflege oder Physiotherapie) oder einem stationären Leistungserbringer unterhält.

Kommunikation via KV-SafeNet gefordert

Allerdings fordert die KV SH - das tut die Rahmenvorgabe der KBV so explizit nicht - von allen Netzen die sichere elektronische Kommunikation via KV-SafeNet-Anschluss.

Die Netze, die sich noch in der Basisstufe befinden, müssen hier allerdings nur eine Quote erfüllen. Diese liegt bei Antragstellung bei 50 Prozent der teilnehmenden Praxen.

Nach einem Jahr müssen bereits 75 Prozent und nach zwei Jahren alle teilnehmende Praxen an das sichere KV-Netz angebunden sein.

Zur Erinnerung: Die KBV-Rahmenvorgabe sieht für die Förderung drei Stufen vor, nach denen unterschieden wird: die Basis-Stufe, die Stufe I und die Stufe II.

Dabei werden nicht nur unterschiedliche Anforderungen an die Netze gestellt, die Fördersumme kann sich auch in den einzelnen Stufen unterscheiden.

In Schleswig-Holstein wurde die Höhe der Förderung je anerkanntem Praxisnetz jedoch unabhängig von der erreichten Stufe auf die bereits genannten 100.000 Euro pro Jahr festgesetzt.

Netze müssen Rechenschaft ablegen

Die Netze müssen der KVSH über die Verwendung der Fördergelder allerdings Rechenschaft abgeben. Jeweils bis zum 30. Juni eines Jahres müssen sie dazu einen Verwendungsnachweis einreichen. Finanziert wird die Förderung über den Sicherstellungsfonds.

Weil die KVSH die Netze als wichtige Stütze zur Sicherung der medizinischen Versorgung sieht - denn die Arztzahlen in der KV-Region scheinen die nächsten Jahre eher abzunehmen -, wurden die Praxisnetze auch in den Bedarfsplan aufgenommen.Interessant ist aber auch, dass die Netze nicht gleich bei Antragstellung alle Nachweise für die Förderung erbringen bzw. vorhalten müssen.

Sie müssen in diesem Fall aber der KV schriftlich beschreiben, mittels welcher Maßnahmen die Implementierung der Kriterien innerhalb eines Jahres erfolgen wird. Und natürlich nach einem Jahr den Nachweis erbringen.

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