Datenschutz

Bislang 75 Bußgelder wegen DSGVO-Verstößen

Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer einem Zeitungsbericht zufolge Bußgelder in Höhe von knapp 450.000 Euro verhängt. Besonders viele Fälle gab es in NRW.

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Strafen in Millionenhöhe, wie im Vorfeld der DSGVO von Unternehmen und Vereinen befürchtet, sind demnach bislang noch nicht verhängt worden.

Strafen in Millionenhöhe, wie im Vorfeld der DSGVO von Unternehmen und Vereinen befürchtet, sind demnach bislang noch nicht verhängt worden.

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BERLIN. Die Datenschutzbeauftragten der Länder haben laut einem Medienbericht seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im vergangenen Mai in mindestens 75 Fällen Bußgelder verhängt. Die Gesamtsumme beträgt laut einer Umfrage der „Welt am Sonntag“ 449.000 Euro.

Die Zeitung hatte die Datenschutzbeauftragten der Länder befragt. 14 von 16 Bundesländern machten Angaben, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen nicht.

Demnach wurden in sechs Bundesländern Bußgelder verhängt: Baden-Württemberg (7 Fälle/203.000 Euro), Rheinland-Pfalz (9 Fälle/ 124.000 Euro), Berlin (18 Fälle/105.600 Euro), Hamburg (2 Fälle/ 25.000 Euro), Nordrhein-Westfalen (36 Fälle/15.600 Euro) und Saarland (3 Fälle/590 Euro).

Strafen in Millionenhöhe, wie im Vorfeld der DSGVO von Unternehmen und Vereinen befürchtet, sind demnach bislang noch nicht verhängt worden.

Das höchste einzelne Bußgeld stamme laut „Welt am Sonntag“ aus Baden-Württemberg. Dort waren Gesundheitsdaten im Internet gelandet. Die Datenschutzbeauftragte in Berlin sei mit 50.000 Euro gegen eine Bank vorgegangen, die unbefugt Daten ehemaliger Kunden verarbeitet hatte.

Seit 25. Mai 2018 in Kraft

Die EU-Datenschutzgrundverordnung war am 25. Mail 2018 in Kraft getreten. Sie soll vor allem Verbraucher besser schützen. So wird etwa die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden deutlich strenger geregelt als zuvor.

Verbraucher müssen darüber informiert werden, wer Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Ausweisnummer aus welchem Grund sammelt – und dem dann zustimmen. Bei Verstößen drohen Unternehmen hohe Geldstrafen. (dpa)

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