Telemedizin und Berufsrecht
Bluttest erforderlich? Dann ist Fernbehandlung eben nicht möglich!
Ein Blick in die Berufsordnungen der Landesärztekammern genügt, um zu wissen, dass Fernbehandlungen nur statthaft sind, solange dabei diagnostische und therapeutische Sorgfaltspflichten nicht zu kurz kommen.