Bremer Internist wehrt sich gegen die Pflicht zur Online-Abrechnung
Ist die von der KBV auferlegte Pflicht für Vertragsärzte, künftig Abrechnungen online zu senden, rechtswidrig? Ein Internist aus Bremen will das notfalls vor Gericht klären.
Veröffentlicht:
Ein Internist in Bremen bezweifelt, dass die Online-Abrechnung sicher ist - und wehrt sich.
© Kobes / fotolia.com
BREMEN. Ein Bremer Internist wehrt sich gegen die Aufforderung, im ersten Quartal 2011 seine Abrechnungen per Internet an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bremen zu übersenden. Sein Anwalt Bruno Surrey hat die KV Bremen in einem Schreiben aufgefordert, bis zum 23. Dezember "schriftlich zu bestätigen, dass die Abrechnungsdaten nach wie vor auf Datenträgern übermittelt werden können und dass dafür keine Kosten berechnet werden."
"Es geht meinem Mandanten um zwei Aspekte", erklärte dazu der Anwalt des Internisten, Bruno Surrey, "erstens ist die Online-Datenübertragung nicht sicher, und zweitens wird mit der Pflicht zur Online-Abrechnung weiter auf die elektronische Gesundheitskarte hingearbeitet, die wir ablehnen."
Das SGB V erlaube in Paragraf 295, Absatz 4 beide Wege der Datenübertragung, argumentiert Surrey, den Weg der elektronischen Datenübertragung und die Übermittlung maschinell verwertbarer Datenträger, also von Disketten. "Mit der Formulierung ,Das Nähere regelt die KBV‘ ist gemeint, dass die KBV die Ausführungsbestimmungen für beide Möglichkeiten der Datenübermittlung regeln soll", schreibt Surrey an die KV Bremen.
In der Tat hatte die KV Bremen an die Vertragsärzte geschrieben und sie auf die Online-Abrechnung verpflichtet. "Die Online Abrechnung ist keine Idee Ihrer KV oder der KBV, der Gesetzgeber verlangt sie", schreibt die KV Bremen mit Verweis auf Paragraf 295. Dort sei "die Pflicht zur elektronischen Abwicklung festgeschrieben".
Auf Anfrage reagierte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Bremen, Günther Scherer zurückhaltend. "Wir sind an die Beschlüsse der KBV gebunden", erklärte die KV Bremen, "und wir gehen davon aus, dass die KBV-Beschlüsse im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers liegen."
Das sieht Rechtsanwalt Surrey anders. "Wir werden noch in diesem Jahr ein Eilverfahren vor dem Bremer Sozialgericht anstrengen, wenn die KV Bremen nicht beide Wege der Datenübermittlung zulässt", sagte Surrey der "Ärzte Zeitung." Ein Eilverfahren dauere rund sechs Wochen. "Wird nicht in unserem Sinne entschieden, gehen wir vor das Landessozialgericht." Nach Auskunft der KV Bremen rechnen noch 350 von 1350 Bremer Praxen per Diskette ab.
Auf ihrer letzten Vertreterversammlung (VV) beschlossen die Vertreter der KV Bremen, dass sie in Zukunft für Datenträgerabrechnungen eine zusätzliche Verwaltungspauschale von einem Prozent der Abrechnungssumme, mindestens jedoch 150 Euro erheben wird. Die Online-Abrechnung ist abgesehen von den Kosten für das KV-Safenet kostenlos.
Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Ist der Online-Zug noch aufzuhalten?