Oberverwaltungsgericht Magdeburg
Urteil: Bürgerklagen gegen Klinikschließungen sind nicht zulässig
Bürger können nicht gerichtlich gegen die Schließung eines Krankenhauses vorgehen. In Sachsen-Anhalt hatten sie per Eilantrag die Fortführung einer Einrichtung verlangt. Dieses Recht steht ihnen nicht zu, so ein Gericht.