Grundgesetzänderung

Bund will Recht, Lehre an Unis zu fördern

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BERLIN/NEU-ISENBURG. Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes bei der Hochschulfinanzierung auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

Laut Gesetzesentwurf soll es im Artikel 91b Grundgesetz künftig heißen: "Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken."

Damit will die Bundesregierung neben einzelnen Vorhaben auch langfristig Einrichtungen der Hochschulen fördern, vor allem die Lehre. Dies ist bisher laut des im Grundgesetz festgeschriebenen Kooperationsverbots nicht möglich.

Ein Kriterium für die Bundesförderung soll die "überregionale Bedeutung" sein, wenn ein Projekt oder eine Einrichtung "Ausstrahlkraft über das einzelne Land hinaus hat und bedeutend ist im nationalen oder internationalen Kontext", heißt es in der Gesetzesbegründung.

Die Konkretisierung soll in entsprechenden Bund-Länder-Vereinbarungen erfolgen. Die Förderung von Bauprojekten sowie Wohnheimen und Mensen bleiben weiter grundsätzliche Länderaufgabe.

"Mit der Gesetzesänderung brechen wir bestehende Barrieren unseres Wissenschaftssystems zugunsten einer verbesserten Zukunftsperspektive für die Hochschulen auf", sagte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes in Berlin. (bee)

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