Prävention

Bundestag weitet Aroma-Verbot auf Tabakerhitzer aus

„Was krank macht, soll nicht nach Obstsalat oder Fruchtbonbon schmecken“, kommentiert der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), das Aromaverbot auch für Tabakerhitzer.

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Berlin. Um vor allem junge Menschen vom Rauchen abzuhalten, soll das Verbot von Aromen und Aromastoffen auf Tabakerhitzer ausgeweitet werden. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend ohne Gegenstimme die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie. Allerdings muss auch noch der Bundesrat zustimmen, bevor die Regelung in Kraft treten kann.

Aromen, die beim Rauchen den Geschmack oder Geruch von Früchten und Vanille verbreiten, sind bereits bei Zigaretten und Drehtabak untersagt. Mit der Ausweitung des Verbots auf „erhitzte Tabakerzeugnisse“ soll das gesundheitsschädliche Rauchen insgesamt unattraktiver werden.

„Was krank macht, soll nicht nach Obstsalat oder Fruchtbonbon schmecken“, erklärte der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD). Zuletzt war der Anteil der Raucher an der erwachsenen Gesamtbevölkerung in Deutschland wieder auf rund 33 Prozent gestiegen. Bei den 14- bis 17-Jährigen hat sich die Quote sogar nahezu verdoppelt. (dpa)

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