Künstliche Befruchtung

Bundeswehr muss zahlen

MANNHEIM (dpa). Die Bundeswehr muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim die Kosten für die künstliche Befruchtung einer Soldatin übernehmen.

Veröffentlicht:

Bedingung dafür sei, dass die Frau auf natürlichem Weg kein Kind mit ihrem Mann zeugen könne, so der VGH. Die Bundesrepublik Deutschland hat laut Mitteilung Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht.

Eine Soldatin auf Zeit und Oberfeldwebel bei der Bundeswehr hatte auf Übernahme der Kosten für die künstliche Befruchtung im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung geklagt.

Wegen eines beiderseitigen Verschlusses der Eileiter kann sie auf normalem Weg kein Kind empfangen.

Az.: 2 S 786/12

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kolumne „Aufgerollt“ – No. 28

Die Schlacht ist geschlagen

Einblicke in eine Arztpraxis

Filialpraxis: Wie Physician Assistants Ärzte entlasten

Lesetipps
Ein Mädchen unter einer Decke blickt aus kurzer Entfernung auf einen Smartphone-Bildschirm.

© HRAUN/Getty Images

Systematischer Review

Zeit am Bildschirm: Ab wann steigt das Risiko für Myopie?