Barrierefreiheit

Chancen auf Fördermittel sollen steigen

Wie steht es um die Barrierefreiheit in Arztpraxen? Das Gesundheitsministerium verweist auf eine neue Bundesinitiative, aber auch auf sozialrechtliche Anreize.

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BERLIN. Niedergelassene Ärzte, die ihre Praxis barrierefrei umbauen wollen, dürfen auf eine breitere öffentliche Förderbasis hoffen. Das geht aus einer aktuellen Antwort der parlamentarischen Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Birgit Wöllert (Die Linke) hervor. Demnach soll, wie es heißt, das "Fördermerkmal Barrierefreiheit" bei bereits bestehenden ERP-/KfW-Kreditprogrammen stärker herausgestellt werden.

Außerdem soll geprüft werden, ob ein Förderprogramm bei der KfW aufgelegt werden kann, das eigens dem Zweck dient, Arztpraxen barrierefrei zu machen. Beide Maßnahmen seien Teil des Ende Juni beschlossenen zweiten Nationalen Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention ("NAP 2.0").

Der Plan sehe auch eine Inititative zur Barrierefreiheit in Unternehmen vor, die "insbesondere freiberuflichen Ärztinnen und Ärzten zu Gute kommen soll", betont Widmann-Mauz. Die an NAP 2.0 beteiligten Ministerien – unter anderem das Gesundheits-, Arbeits- und Finanzministerium – hätten mit den Umsetzungsgesprächen begonnen.

Zudem verweist Widmann-Mauz auf die seit 2015 gültige Neufassung des Paragrafen 103 SGB V, wonach bei der Auswahl von Bewerbern um eine Praxisnachfolge in zulassungsbeschränkten Planungsbereichen auch die Belange von Menschen mit Behinderungen hinsichtlich des Zugangs zu medizinischer Versorgung zu berücksichtigen sind. (cw)

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