Behandlungsfehler?
Corona-Impfaufklärung nach STIKO-Empfehlung – sonst kann der Arzt haften
Laut LÄK Sachsen begehen Ärzte, die Patienten die COVID-Impfung verweigern, einen groben Behandlungsfehler. Ein Medizinrechtler sieht die Einschätzung skeptisch.