Thüringen

Corona-Impfschaden nicht anerkannt – zwei Klagen gegen das Land Thüringen

In Thüringen wurden bislang 305 Anträge auf Anerkennung wegen Impfschadens gestellt. Bislang gibt es zwei Klagen gegen das Land wegen Nichtanerkennung des Schadens.

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Dokumentation der Corona-Impfung im Impfpass: Patienten, die meinen, bei der Impfung einen Schaden erlitten zu haben, können in Thüringen auf das Landesverwaltungsamt verwiesen werden.

Dokumentation der Corona-Impfung im Impfpass: Patienten, die meinen, bei der Impfung einen Schaden erlitten zu haben, können in Thüringen auf das Landesverwaltungsamt verwiesen werden.

© Micha Korb / pressefoto_korb / picture alliance

Weimar. An Sozialgerichten in Thüringen sind nach Angaben des Landesverwaltungsamtes derzeit zwei Klagen wegen Nichtanerkennung von Corona-Impfschäden anhängig. Die Klagen richten sich gegen das Land, wie ein Behördensprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Das Landesverwaltungsamt ist die Behörde, die in Thüringen darüber entscheidet, ob Gesundheitsstörungen nach einer Impfung gegen COVID-19 als Impfschaden anerkannt werden. Bei einer Anerkennung haben Betroffene Anspruch auf Rentenleistungen. Dies wollen die Klagenden, deren Anträge zunächst abgelehnt worden waren, laut Landesverwaltungsamt nun gerichtlich erreichen.

In Thüringen haben den Angaben zufolge bislang 305 Menschen Anträge auf Anerkennung von Corona-Impfschäden gestellt – bei weit mehr als vier Millionen verabreichten Impfungen. In zwölf Fällen wurden die Anträge anerkannt – wobei sich die Hälfte davon auf einen Todesfall im Zusammenhang mit der Impfung bezieht. Die Anträge von sechs Hinterbliebenen seien anerkannt worden, hieß es aus dem Landesverwaltungsamt. 52 Anträge seien abgelehnt worden.

241 Anträge noch in Bearbeitung

Bei 241 Anträgen läuft die Bearbeitung derzeit noch, hier sei vor allem die medizinische Begutachtung noch nicht abgeschlossen. Für die beiden anhängigen Klagen sind laut Behörde die Sozialgerichte in Gotha und in Meiningen zuständig.

Ein Impfschaden wird laut Robert Koch-Institut als „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung“ definiert. Die Schädigung muss mindestens sechs Monate andauern.

Kein Zusammenhang besteht laut Landesverwaltungsamt zwischen den Klagen an Thüringer Sozialgerichten und den in dieser Woche bekannt gewordenen mindestens 185 Klagen bundesweit gegen die vier großen Hersteller von Corona-Impfstoffen. Hier handelt es sich um Zivilklagen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. (dpa)

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