Weiterbildung
DEGAM will keinen KV-Einfluss
Weiterbildung in der Kritik: Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin sieht Missstände bei der Vergabe von Fördermitteln. Jetzt fordert die Gesellschaft Konsequenzen - und weniger Macht für die KVen und Kliniken.
Veröffentlicht:FRANKFURT/MAIN. Die Förderung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung muss nach Auffassung der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) neu organisiert werden.
"Wir müssen die Vergabe der Fördermittel von den bisher zuständigen Institutionen - vor allem KVen und Krankenhausgesellschaft - lösen", sagte DEGAM-Präsident Professor Ferdinand M. Gerlach der "Ärzte Zeitung".
Hintergrund sind Missstände bei der Gewährung der Fördermittel. Es habe wiederholt Berichte aus KV-Regionen gegeben, nach denen Fördergelder von den Vertreterversammlungen blockiert wurden, berichtete Gerlach.
"In anderen Fällen wurde die Zahl geförderter Stellen von KV-Delegierten ad hoc beschnitten", sagte der Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin an der Universität Frankfurt/Main.
Dies habe die Weiterbildungszeit verlängert, in Einzelfällen seien Ärzte vorübergehend arbeitslos geworden. "Solche Zustände sorgen für Negativschlagzeilen beim Nachwuchs und sind nicht akzeptabel", stellt Gerlach klar.
Die DEGAM schlägt vor, Ärzte in Weiterbildung sollten die "ihnen gesetzlich zustehende Förderung für 60 Vollzeitmonate in Form eines persönlichen Weiterbildungsbudgets erhalten", erläutert der Wissenschaftler.
Zwei Finanzierungsmodelle
Ein solches Verfahren garantiere eine zuverlässige Förderung. Zudem würden die jungen Ärzte auf diese Weise "selbst zu Nachfragern und könnten sich die für sie vielversprechendsten, qualitativ besten Weiterbildungsstellen aussuchen", argumentiert Gerlach.
Wer Facharzt für Allgemeinmedizin werden will, müsse sich bisher "irgendwie durchwursteln und ist auf sich alleine gestellt", beklagt er. Das wolle die DEGAM ändern.
Doch die nötige Infrastruktur, die eine hochwertige Begleitung der jungen Ärzte ermöglicht, koste Geld. Die Finanzierung dieser Struktur müsse bundeseinheitlich geregelt werden.
Die Aufwendungen für die universitär angebundenen Kompetenzzentren - inklusive Begleitseminare und Mentoring für die jungen Ärzte - beliefen sich auf rund 1700 Euro pro Jahr und Arzt in Weiterbildung.
Die DEGAM bringt dazu zwei Finanzierungsmodelle ins Spiel: Denkbar sei die Erhebung eines Systemzuschlags im Rahmen der GKV - ähnlich wie für das IQWiG oder den Gemeinsamen Bundesausschuss. "Oder die Mittel könnten einer Stiftung übertragen werden, die für die Verteilung sorgt", so Gerlach.