Neuer Hausarzt-EBM

Das Grundgerüst steht

Der Einstieg in den neuen Hausarzt-EBM ist beschlossene Sache. Das Grundgerüst steht, am 1. Oktober soll er kommen. Hausärzte werden dann in typisch und atypisch getrennt. Was sie im Detail abrechnen dürfen, soll jetzt eine Sonder-VV entscheiden.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Das Gerüst steht: Jetzt müssen die feinen Gewerke Hand anlegen am Gebäude Hausarzt-EBM.

Das Gerüst steht: Jetzt müssen die feinen Gewerke Hand anlegen am Gebäude Hausarzt-EBM.

© chromorange / imago

NEU-ISENBURG. Die Aufteilung hausärztlicher Tätigkeit in Leistungen des typischen und des atypischen hausärztlichen Versorgungsbereichs kommt zum 1. Oktober.

Darauf haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Krankenkassen im Bewertungsausschuss am 31. Mai geeinigt. Das hat die "Ärzte Zeitung" aus für gewöhnlich gut informierten Quellen erfahren.

Demnach sollen die Fixkosten von Hausärzten, wie im Konzept der KBV vorgesehen, ab dem vierten Quartal 2013 über eine Grundpauschale für jeden hausärztlich betreuten Patienten abgedeckt werden.

Werden spezielle, für den hausärztlichen Versorgungsbereich atypische Leistungen erbracht, wird diese Pauschale in diesen Fällen nicht gewährt. Der Katalog der Leistungen, welche eine Vergütung der Pauschale ausschließen, ist noch nicht endgültig festgelegt.

Dem Vernehmen nach sollen Akupunkturbehandlungen, spezielle phlebologische Leistungen, psychotherapeutische Behandlungen und spezialisierte Behandlungen bei Diabetikern dazu gehören.

Offen ist noch, ob der Chronikerzuschlag (EBM-Nr. 03212) nur bei Erbringung von hausarzt-typischen Leistungen vergütet werden soll, bei der Erbringung atypischer Leistungen also entfält.

Das Konzept der KBV sieht das vor, aber nach Informationen der "Ärzte Zeitung" gibt es noch keinen Beschluss zum Chroniker-Zuschlag.

Beschlüsse müssen bis Ende Juni stehen

Die Vergütung des Chronikerzuschlags soll unter Neufassung der Leistungslegende gestaffelt werden, abhängig von der Zahl der Arzt-Patienten-Kontakte. Die KBV will die Höhe des Zuschlags an die Anzahl der chronischen Erkrankungen eines Patienten koppeln.

Im Bewertungsausschuss hat man sich offenbar eher dahin gehend verständigt, die Pauschale so zu gestalten, dass eine leitliniengerechte Therapie gefördert wird.

Die Versichertenpauschalen werden in Zukunft auf fünf Altersklassen erweitert, statt bisher drei. Das KBV-Konzept sah zunächst sechs Altersklassen vor. Die Versichertenpauschalen dürften in Zukunft deutlich geringer bewertet sein, da außer der Grundpauschale auch eine Gesprächsleistung als Einzelleistung ausgegliedert werden soll.

Weitere Einzelleistungen - etwa EKG oder die Mitbetreuung bei onkologischen Erkrankungen - werden zunächst nicht aus der Pauschale herausgenommen.

Je zwei neue Leistungspositionen soll es für die geriatrische und die palliativmedizinische Versorgung geben, für Kinderärzte für die Versorgung von Kindern mit schweren Behinderungen oder chronischen Erkrankungen.

Weiter Änderungen, zum Beispiel eine Neukalkulation der hausärztlichen Leistungen, werden nach den Informationen auf den 1. Juli 2014 verschoben. Bestätigt hat die KBV, dass am 21. Juni dieses Jahres eine Sondervertreterversammlung zur Umsetzung der Beschlüsse des Bewertungsausschusses stattfinden wird.

Bis zum 30. Juni dieses Jahres müsste der Bewertungsausschuss dann die konkreten Leistungen und deren Bewertung beschließen.

EBM-Änderungen in Kürze

Grundpauschale zur Abdeckung der Fixkosten: wird automatisch bei Behandlungsfällen zugesetzt – nur bei hausarzttypischen Versorgungsleistungen

Versichertenpauschale in fünf Altersklassen: leicht abgewertet, Gesprächsleistung wird ausgegliedert

Neue Leistungspositionen in der geriatrischen und palliativmedizinischen Versorgung

Änderungen bei der Vergütung medizintechnischer Leistungen werden auf nächstes Jahr verschoben

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