Kommentar
Datenschutz muss Chefsache sein
Das Datenleck bei einem Träger sozialer Einrichtungen in Schleswig-Holstein ist noch nicht aufgearbeitet.
Noch ist nicht geklärt, wie lange Patientendaten im Internet abrufbar waren, ob und wie viele Menschen die zum Teil hochsensiblen Informationen eingesehen haben. Noch weiß man nicht, ob und in welchem Umfang der Träger Schadenersatz leisten muss.
Was können Arztpraxen aus diesem Vorfall lernen? Wenn es um den Schutz von Patientendaten geht, duldet unsere Gesellschaft kein Pardon.
Moderne Medien sorgen dafür, dass jeder Fehler rasante Verbreitung erfährt und die Verursacher öffentlich verurteilt werden. Praxen, das geht auch aus Berichten von Datenschützern hervor, schützen Patientendaten zwar mehrheitlich mit großer Sorgfalt, sind aber nicht sicher vor Fehlern.
Je umfangreicher die Dokumentationspflichten werden, desto mehr Daten müssen geschützt werden.
Datenschutz wird also künftig eine noch größere Bedeutung in den Praxen bekommen als bislang und darf nicht als notwendiges Übel, mit dem sich der Praxisinhaber nur im Ausnahmefall beschäftigt, angesehen werden. Denn dieser Ausnahmefall kann zur Existenzgefährdung des Verursachers führen.
Lesen Sie dazu auch: Rebus-Fall: Patientenakten seit Jahren im Netz?