Kommentar
Dauerbaustelle MVZ-Vergütung
Eine enge Kooperation unter Ärzten eines MVZ oder einer Gemeinschaftspraxis bei der Behandlung ihrer Patienten zahlt sich seit Juli aus: Je höher der Kooperationsgrad, desto höher der Zuschlag zum RLV. Maximal 40 Prozent Zuschlag können Ärzte erhalten.
Eine Umfrage des Bundesverbands der MVZ (BMVZ) zeigt jetzt, dass vertragsärztlich geführte MVZ sehr viel mehr von der Neuregelung profitieren als Klinik-MVZ. Mehr als die Hälfte der Klinik-MVZ werden demnach nach eigener Einschätzung gar keinen Zuschlag zum RLV bekommen, bei vertragsärztlich geführten MVZ ist es nur ein Viertel.
Der Verdacht liegt nahe, dass Klinik-MVZ eben eher zu dem Zweck gegründet werden, das Mutterhaus mit Patienten zu versorgen, während Vertragsärzte eher die Chancen einer engeren Kooperation unter neuem organisatorischem Dach suchen.
Insofern kommt die Neuregelung den Vertragsärzten entgegen - und von einer engeren Kooperation profitieren letztlich auch die Patienten. Nach den BMVZ-Zahlen sieht es auch eher so aus, als ob der Kooperationsgrad nicht zu einer Punktzahlvermehrung führt. Wenn das so bleibt, könnten auch die Ärzte in Einzelpraxen aufatmen. In den KVen wurde teilweise befürchtet, dass die Zuschläge für Kooperationen zu einer Erosion der Regelleistungsvolumina führen könnte. Doch cave! Für eine abschließende Bewertung sind die Daten noch zu dünn.
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