Kommentar zum Zulassungsrecht

Der Bedarf entscheidet

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Gut, wenn ein Arzt sein Auto selbst reparieren kann. Sollte es nach einem Hausbesuch oder einer Belegbett-Operation nicht anspringen, dann kommt er vielleicht schneller in die Praxis, in der sich schon das Wartezimmer füllt.

Eine "Zusatzqualifikation" also die durchaus nützlich sein kann. Aber die Zulassungsgremien würden sicherlich abwinken, würde sich der Arzt von seiner Autokenntnis Vorteile bei der Nachbesetzung eines Praxissitzes versprechen.

Das nicht ganz ernst gemeinte Beispiel macht immerhin klar, dass nicht jede Zusatzqualifikation wichtig oder gar ausschlaggebend sein kann, wenn es um die Vergabe eines Praxissitzes geht.

"Für den Fall des Falles" oder "kann nicht schaden" - das sind keine Kriterien, die die Zulassungsgremien sinnvoll leiten können. Ein Orthopäde mit Zusatzqualifikation als Facharzt für Unfallchirurgie - auch das kann nützlich sein. Ob es das wirklich ist, hängt aber von den örtlichen Gegebenheiten ab.

Nur wenn diese Qualifikation wirklich gebraucht wird, darf sie in die Zulassungsentscheidung einfließen. Darauf hat nach dem Thüringer Landessozialgericht nun auch das Bundessozialgericht in Kassel bestanden.

Sehr zu Recht. Denn sonst wird das gesetzliche Zulassungskriterium der Eignung zur Willkür.

Lesen Sie dazu auch: Vertragsarztsitz: Nicht jede Qualifikation hilft Bewerbern

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neurologische Entwicklungsstörungen

Epilepsie in der Schwangerschaft: Start mit Lamotrigin empfohlen

Lesetipps
Ein Mann hat Kopfweh und fasst sich mit beiden Händen an die Schläfen.

© Damir Khabirov / stock.adobe.com

Studie der Unimedizin Greifswald

Neurologin: Bei Post-COVID-Kopfschmerzen antiinflammatorisch behandeln

Der gelbe Impfausweis

© © mpix-foto / stock.adobe.com

Digitaler Impfnachweis

eImpfpass: Warum das gelbe Heft noch nicht ausgedient hat

Ein Aquarell des Bundestags

© undrey / stock.adobe.com

Wochenkolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zum Ampel-Aus: Eigenlob und davon in rauen Mengen