Sozialgericht Darmstadt

Diabetes mellitus: Krankenkasse muss Schulbegleitung für Sechsjährigen zahlen

Ein Grundschüler mit Diabetes ist noch nicht in der Lage, die Zahlenwerte seines Blutzuckersensors nachzuvollziehen. Deshalb hat er Anrecht auf eine Schulbegleitung, für die Kosten muss die Krankenkasse aufkommen, entschied ein Sozialgericht.

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