Gewerbesteuer

Dialysezentren sind gewerbesteuerpflichtig

Nach Ansicht des Finanzgerichts Münster gelten Dialyse-Patienten nicht als pflegebedürftig. Daher sind ambulante Dialysezentren gewerbesteuerpflichtig.

Veröffentlicht:

MÜNSTER. Ambulante Dialysezentren sind gewerbesteuerpflichtig.

Sie sind weder stationäre Pflegeeinrichtungen, noch handelt es sich um steuerbegünstigte ambulante Pflege, entschied das Finanzgericht (FG) Münster in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Befreiung von der Gewerbesteuer lägen daher nicht vor.

Damit scheiterte eine GmbH aus Nordrhein-Westfalen mit ihrer Klage. Das Unternehmen, welches zwei Dialysezentren betreibt, beschäftigt keine Ärzte, sondern arbeitet lediglich mit einer Gemeinschaftspraxis zusammen.

Ab dem Steuerjahr 2004 forderte das Finanzamt Gewerbesteuer. Das FG Münster gab ihm nun recht. Dialysezentren seien keine stationären Pflegeeinrichtungen, weil die Patienten nur für kurze Zeit aufgenommen werden.

Ambulante Pflege aber sei nur dann von der Gewerbesteuer befreit, wenn sie in der Wohnung des Patienten durchgeführt werde.

Zentrum muss Benachteiligung hinnehmen

Dass das klagende Dialysezentrum mit der Zahlung der Gewerbesteuer gegenüber steuerbefreiten Krankenhäusern, die ebenfalls Dialysen durchführen, benachteiligt wird, sei hinzunehmen.

Die Regelungen lägen im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers.

Das Finanzgericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof in München wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. (mwo)

Az.: 9 K 106/12 G

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