Schweiz
Die Altersvorsorge ruht auf drei Säulen
Die private und insbesondere die betriebliche Vorsorge ist in der Schweiz integraler Bestandteil der Altersabsicherung. Der Staat ist nicht so großzügig wie in Deutschland.
Veröffentlicht:NEU-ISENBURG. Wer sein Anstellungsverhältnis in Deutschland gegen einen Arbeitsplatz in der Schweiz eintauscht, sollte sich nicht nur mit dem Schwyzerdütsch anfreunden, sondern auch mit den landesspezifischen Eigenheiten des Altersvorsorgesystems.
Denn während in Deutschland betriebliche und private Altersvorsorge im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung eine untergeordnete Rolle spielen, hat im Drei-Säulen-Modell der Schweiz die staatliche Altersvorsorge eine weniger dominante Position.
Mehr in den Vordergrund rücken dagegen die private und insbesondere die betriebliche Vorsorge.
Leistungen sind bescheiden
Die Grundsicherung soll mit der gesetzlichen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gewährleistet werden. Im Vergleich zu den deutschen Rentenversicherungsbeiträgen ist der Beitragssatz mit 8,4 Prozent, für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufkommen, nicht einmal halb so hoch.
Allerdings sind auch die Leistungen bescheiden: Die Mindestrente beträgt 1175 Franken pro Monat, die Maximalrente 2350 Franken.
Angesichts der Lebenshaltungskosten in der Schweiz, die im Schnitt rund 50 Prozent höher sind als hierzulande, würde dies in etwa einer Rente zwischen knapp 800 Euro und gut 1500 Euro entsprechen. Überdies ist bei den Verheirateten die gemeinsame Rente auf höchstens 3525 Franken gedeckelt.
Während in Deutschland die betriebliche Altersvorsorge entweder auf freiwilliger Basis vom Arbeitgeber oder ebenfalls freiwillig vom Arbeitnehmer als Gehaltsumwandlung finanziert werden kann, zählt diese Form der Altersvorsorge in der Schweiz als "zweite Säule" zu den Pflichtversicherungen, wenn das jährliche Einkommen 21.060 Franken übersteigt.
BVG-Vorsorge
Die auf dem Bundesgesetz für berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge basierende Vorsorgeform wird auch als BVG-Vorsorge bezeichnet.
Das Gesetz schreibt eine Minimalabsicherung vor, die von den Betrieben und Beschäftigten freiwillig aufgestockt werden kann.
Die private Altersvorsorge ist als dritte Säule unter den Begriffen "3a" und "3b" in zwei Varianten gegliedert. Zur 3a-Vorsorge zählen bestimmte Finanzprodukte wie spezielle Vorsorgekonten bei Banken oder Versicherungssparverträge, bei denen die Einzahlungen steuerlich abzugsfähig sind.
Für Selbstständige, die keine betriebliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen können, ist das Limit für den Steuerabzug höher als bei Arbeitnehmern. Alle anderen Maßnahmen zum Vermögensaufbau zählen zur 3b-Säule und werden nicht gefördert. (th)
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