Berufskrankheiten

Die Crux mit dem Nachweis

Hauterkrankungen waren 2014 bei den Berufskrankheiten führend - allerdings nur bei der Zahl der bestätigten Fälle. Diese Indikation steht exemplarisch für den teils langen Weg bis zu einem Leistungsanspruch.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Probleme mit dem Rücken? Im Vergleich zu 2013 wurden 2014 in Deutschland 0,2 Prozent mehr Verdachtsanzeigen auf das Vorliegen einer Berufskrankheit getätigt.

Probleme mit dem Rücken? Im Vergleich zu 2013 wurden 2014 in Deutschland 0,2 Prozent mehr Verdachtsanzeigen auf das Vorliegen einer Berufskrankheit getätigt.

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BERLIN. 2014 ist die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen - und zwar um 0,2 Prozent auf 71.589.

Das geht aus dem aktuellen Bericht des Spitzenverbandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hervor. Bestätigt worden seien insgesamt 36.008 Fälle von Berufskrankheiten.

Laut DGUV fehlte 2014 in 20.642 Fällen - obwohl nachgewiesen war, dass die Erkrankung beruflich verursacht wurde - zur Anerkennung als Berufskrankheit im juristischen Sinne die Erfüllung der bei einigen Berufskrankheiten zusätzlich erforderlichen besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.

Großes Delta bei Hauterkrankungen

Die DGUV erklärt auch, was das bedeutet: Im Falle bestimmter Erkrankungen müssen für eine Anerkennung die Krankheiten zusätzlich zur Unterlassung aller Tätigkeiten geführt haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können.

Bei Hauterkrankungen (Berufskrankheitsnummer 5101) muss, so die DGUV, zudem das Tatbestandsmerkmal "schwere Krankheit oder wiederholte Rückfälligkeit" erfüllt sein.

"Dies bedeutet, dass trotz Vorliegen der genannten ursächlichen Zusammenhänge zwischen versicherter Tätigkeit, schädigender Einwirkung und Erkrankung bei diesen Erkrankungen eine Anerkennung als Berufskrankheit im juristischen Sinne erst dann möglich ist, wenn diese zusätzlichen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind", heißt es in dem Jahresbericht.

Dies führt zu der paradox anmutenden Situation, dass die Hauterkrankungen mit insgesamt 20 710 Fällen die Liste der beruflich verursachten Berufskrankheiten anführt - und zwar mit einem Anteil von 57,39 Prozent.

Da aber in 20.145 Fällen die weitergehenden versicherungsrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt gewesen waren, wurde de facto nur in 565 Fällen die Hauterkrankung als Berufskrankheit auch tatsächlich anerkannt.

Lärmschwerhörigkeit und Asbestose

Ganz anders sieht es bei der Lärmschwerhörigkeit (Nr. 2301) aus - sie liegt auf Platz zwei der im Jahre 2014 bestätigten Berufskrankheiten. Hier wurden nämlich alle bestätigten Fälle auch anerkannt. Auch bei der Asbestose (Nr. 4103; Platz drei mit 1956 Fällen) und beim asbestbedingten Mesotheliom (Nr. 4105; Platz vier mit 1040 Fällen) wurden alle Fälle anerkannt.

Ganz ähnlich sieht es bei der Asbestose mit Lungenkrebs (Nr. 4104; 832 anerkannte Fälle), den Infektionskrankheiten (Nr. 3101; 819 Fälle) sowie der Silikose (Nr. 4101; 758 Fälle) aus. Auf Rang acht der Liste der Bestätigten Berufskrankheiten finden sich für 2014 allergische Atemwegserkrankungen (Nr. 4301).

Hierbei lagen 578 bestätigte, aber nur 372 anerkannte Berufskrankheitsfälle vor. Ein ähnliches Bild zeigt sich auf Platz neun mit der Indikation Lendenwirbelsäule, Heben und Tragen (Nr. 2108).

Von 546 bestätigten Berufserkrankungen wurden diese nur in 371 Fällen auch anerkannt. Den zehnten Platz belegt die Indikation Benzol, Blut und lymphatisches System (Nr. 1318) mit 265 bestätigten und auch anerkannten Fällen.

Nicht immer folgt die Rente

Wird eine Berufskrankheit anerkannt, so erfolgt nicht immer eine Rentenzahlung. "Bei den anerkannten Berufskrankheiten ohne Rentenzahlung werden vielfach Leistungen in anderer Form erbracht, z.B. Heilbehandlung, Verletztengeld, Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation oder Übergangsgeld", so die DGUV.

Im Berichtsjahr 2014 wurden den Angaben der DGUV zufolge insgesamt 75.179 Feststellungsverfahren abgeschlossen - 3,1 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Durch die höhere Zahl entschiedener Fälle sei es trotz gleichbleibend vieler Verdachtsanzeigen zu mehr Bestätigungen, Rentenbewilligungen und Ablehnungen als 2013 gekommen.

Etwa jeder zweite Fall bestätigt

In 36.754 Fällen sei der Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit bestätigt worden, was einem Anteil von 48,9 Prozent an den entschiedenen Fällen entspreche. Unter diesen bestätigten Fällen hätten sich 16.112 anerkannte Berufskrankheiten im eigentlichen Sinne gefunden. In 5155 dieser Fälle sei eine Rente, Abfindung oder Sterbegeld gezahlt worden.

Zum 1. Januar 1992 wurde die für das alte Bundesgebiet gültige Berufskrankheitenverordnung auch für die neuen Bundesländer gültig. Wie die DGUV mitteilt, werden derzeit aber immer noch Leistungen gemäß der Berufskrankheiten-Liste der ehemaligen DDR (DDR-BKVO) erbracht oder versicherungsrechtliche Entscheidungen getroffen, da der Eintritt der Erkrankung vor 1992 gelegen habe.

Wegen dieser zeitlichen Rahmenbedingungen sei es nicht verwunderlich, dass im Jahr 2014 nur noch neun Berufskrankheiten nach dem Recht der ehemaligen DDR anerkannt worden seien. Insgesamt sei 2014 in 70 Fällen entschieden worden.

Bei der Aufschlüsselung der 19.225 noch laufenden Renten aus den Vorjahren auf Basis der DDR-BKVO zeigt sich, wie dem Jahresbericht zu entnehmen ist, dass mit 9392 Fällen der Hauptanteil auf physikalische Einwirkungen zurückzuführen ist, gefolgt von mechanischer Überbelastung des Bewegungsapparates mit 3305 Fällen.

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