Kommentar
Die Selbstkontrolle funktioniert
Ist es möglich, dass sich im Rechtsstaat Deutschland ein Psychiater zum Handlanger politisch Mächtiger macht? Hat ein Facharzt mit Gefälligkeitsgutachten dem hessischen Finanzministerium geholfen, unliebsame Beamte in den Ruhestand abzuschieben? Das ist ein äußerst schwer wiegender Verdacht.
Das zuständige Berufsgericht für Heilberufe wird das Verfahren über die Gutachten des Frankfurter Psychiaters angesichts der politischen Brisanz vermutlich mit besonders großer Sorgfalt führen. Dabei geht es darum, ob der Angeschuldigte seine Pflichten als Arzt, wie sie in der Berufsordnung kodifiziert sind, verletzt hat oder nicht.
Eine Botschaft hat dieser Fall jetzt schon für die Öffentlichkeit: Die Selbstkontrolle in der ärztlichen Selbstverwaltung funktioniert, und sie ist keine Schutzeinrichtung für schwarze Schafe. Die Landesärztekammer Hessen hat ihre Aufgabe erfüllt, möglichen Verletzungen der ärztlichen Berufsordnung streng nachzugehen.
Die politischen Hintergründe aufzudecken ist Aufgabe der Opposition im Landtag, wie auch überhaupt noch viel Klärungsbedarf in der Steuerfahnder-Affaire besteht. Man darf gespannt sein, was die Landesregierung zu den Umständen dieser Begutachtung vorzutragen hat.
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