Psych-Entgelte

Die Skepsis überwiegt

Seit Jahresanfang gilt das neue Entgeltgesetz für Psychiatrien - allerdings auf freiwilliger Basis. In Bayern machen nur wenige Einrichtungen mit. Sie fürchten finanzielle Nachteile.

Von Jürgen Stoschek Veröffentlicht:
Wer wird von dem neuen Entgeltsystem gleich depressiv werden?

Wer wird von dem neuen Entgeltsystem gleich depressiv werden?

© biky / imago

MÜNCHEN. Mit Beginn des Jahres wurde mit dem Psych-Entgeltgesetz für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen ein neues pauschalierendes Vergütungssystem eingeführt.

Ähnlich wie bei Einführung der DRGs in den Krankenhäusern gibt es eine mehrjährige Übergangsphase, die den Kliniken die Umstellung auf das neue Entgeltsystem erleichtern soll.

Bisher haben sich in Bayern jedoch nur ganz wenige Kliniken dafür entschieden, sich in diesem und im kommenden Jahr freiwillig an der budgetneutralen Übergangsphase zu beteiligen, berichtete Theo Barth von der Barmer GEK bei einer Fachtagung seiner Kasse zusammen mit Healthcare Bayern in München.

Ab 2015 sei die Einführung des neuen Entgeltsystems für alle Krankenhäuser obligatorisch, betonte Barth. Der budgetneutralen Phase schließt sich dann ab 2017 eine fünfjährige Konvergenzphase an, in der die krankenhausindividuellen Basisentgeltwerte schrittweise an den jeweiligen Landesbasisentgeltwert angeglichen werden.

Die Konvergenzphase endet am 31. Dezember 2021. Nach Ansicht der Barmer GEK kann das neue Entgeltsystem für die Psychiatrie mit dazu beitragen, dass sich nicht nur die Vergütung für die stationäre Krankenhausbehandlung, sondern auch die Versorgung psychisch kranker Patienten sukzessive verbessert.

So könnten durch eine leistungsgerechte Vergütung eventuell falsche Anreize für zu lange stationäre Aufenthalte vermindert werden, so Barth.

Darüber hinaus schaffe das neue System erstmals eine Kosten- und Leistungstransparenz in einem Bereich, der für die Kassen bislang eine Blackbox ist, erklärte Barth. Ohne eine solche Transparenz werde es kaum möglich sein, die vorhandenen Probleme in der Versorgung psychisch Kranker zu lösen.

Obwohl der Übergang in das neue Entgeltsystem bis 2016 budgetneutral erfolgen soll, gebe es für die Kliniken auch in dieser Zeit finanzielle Risiken, erklärte Dr. Margitta Borrmann-Hassenbach von den Kliniken des Bezirks Oberbayern.

Das erkläre möglicherweise auch die Zurückhaltung, sich schon jetzt an der Optionsphase zu beteiligen.

Hinzu komme, dass sich die Versorgung mit psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen in Bayern von der im übrigen Bundesgebiet in vielen Punkten unterscheide.

Das könne sich in einem bundeseinheitlichen Entgeltsystem nachteilig auswirken. Ziel sollte es deshalb sein, zumindest bayernspezifische Relativgewichte zu kalkulieren.

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