E-Card
Die große Debatte kommt erst später
Ab in den Schredder mit der E-Card: Die freien Ärzte hatten schon beim Start des Ärztetags Dampf gemacht. Doch die Debatte über die Karte im Plenum fiel dann aus - und wurde vertagt.
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Die Freie Ärzteschaft schreddert auf dem Ärztetag demonstrativ die E-Card.
© Johanna Dielmann-von Berg
HANNOVER. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Der Vorstand der Bundesärztekammer soll beim 117. Ärztetag im nächsten Jahr in Düsseldorf ausführlich über die Zusammenarbeit in der gematik berichten.
Die Fortführung dieser Kooperation ist nach erheblicher medialer Berichterstattung aktuell wieder verstärkt in der Diskussion, hieß es in einem Entschließungsantrag auf dem 116. Deutschen Ärztetag in Hannover.
Auch die immer wieder erfolgte Verschiebung der E-Card-Einführung und die bisherige geringe Akzeptanz dieser Karte trotz intensiver Begleitung durch die Ärzteschaft, machten eine kritische Auseinandersetzung mit der gematik dringend erforderlich.
In Düsseldorf soll eine grundsätzliche Entscheidung über die weitere Zusammenarbeit zur Debatte stehen.
"Ich habe immer das Gefühl, wir diskutieren an manchen Stellen wie vor zehn Jahren", sagte die nordrheinische Delegierte Dr. Christiane Groß. Zur Diskussion sollte es dann allerdings erst gar nicht kommen.
Das Ärzteparlament entschied, sich in diesem Jahr nicht mit dem Themenkreis elektronische Gesundheitskarte, Telematik und Telemedizin zu beschäftigen.
Einige Beschlüsse zu diesem großen Themenkomplex wurden dennoch gefasst: So soll Software für Arztpraxen in Zukunft offene, dokumentierte und für den Arzt frei nutzbare Schnittstellen enthalten, forderten die Delegierten.
EDV-Schnittstellen verbindlich festlegen
Problemlos müsse es möglich sein, den gesamten Bestand der gespeicherten Daten zu exportieren und eine einfache und kostengünstige Migration zur Software eines anderen Anbieters zu realisieren.
Das Bundesgesundheitsministerium soll gebeten werden, sich für eine entsprechende gesetzliche Regelung einzusetzen.
Der Ärztetag setzt dabei auf eine Zusammenarbeit von ärztlichen- und Industrieverbänden. Sie sollten geeignete technische Spezifikationen für Schnittstellen und Formate entwickeln und für Hersteller verbindlich festzulegen.
Die GKV wurde darüber hinaus in einem Beschluss aufgefordert, bei Telemedizinprojekten, die von den Kassen selbst initiiert werden, Ein- und Ausschlusskriterien, Art und Umfang der telemedizinischen Versorgung, deren Honorierung sowie die Ergebnisse von Interventionen offen darzustellen.
Nicht zuletzt sei auch Transparenz mit Blick auf die Verwendung der Versichertengelder in diesen Projekten dringend erforderlich. Und schließliche wurde die GKV noch an einem anderen Punkt in die Pflicht genommen.
Sie wurde aufgefordert, die im SGB V verankerten Vorgaben mit Blick auf die Telemedizin anzuerkennen und sich der Verpflichtung nicht länger entgegenzustellen, eine Vergütungssystematik für telemedizinische Leistungen bereit zu stellen.
Die Begründung für den Beschluss: Der Bewertungsausschuss wurde im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes in § 87 Abs. 2a SGB V beauftragt, bis zum 31. März 2013 zu prüfen, in welcher Form ambulante telemedizinische Leistungen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen werden sollen. Ein Ergebnis liege bisher aber nicht vor, hieß es.