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E-Arztinfo geht in den Praxistest
Bald könnten auch niedergelassene Vertragsärzte von elektronischen Behandlungsinfos der Knappschaft profitieren. Rund 30 von ihnen testen den Datenaustausch mit Kliniken nun auf Herz und Nieren.
Veröffentlicht:KÖLN. Die Knappschaft will ihre elektronische Behandlungsinformation (eBI), die zurzeit in mehr als 30 Kliniken im Einsatz ist, auch niedergelassenen Ärzten zur Verfügung stellen.
Um die Anwendung an die Bedürfnisse in den Praxen anzupassen, will die Krankenkasse sie zunächst mit rund 30 Ärzten testen. Dafür hat die Knappschaft eine Kooperation mit der KV Telematik GmbH geschlossen.
Bei den Teilnehmern handelt es sich um Ärzte aus einem der Gesundheitsnetze der Knappschaft, idealerweise im Ruhrgebiet, sagt Christiane Vössing, Leiterin des Fachbereichs Versorgungsmanagement bei der Kasse. "Wir sind aber auch offen für Interessenten aus anderen Regionen."
Über die eBI, für die die Kasse den diesjährigen, mit 10.000 Euro dotierten Zukunftspreis des Clubs der Gesundheitswirtschaft gewonnen hat, stellt die Knappschaft den Kliniken aggregierte Daten ihrer Versicherten zur Verfügung - vorausgesetzt der Versicherte stimmt zu, und das Krankenhaus hat einen Kooperationsvertrag mit der Kasse abgeschlossen. Bislang haben sich über 80.000 Versicherte mit der Nutzung ihrer Daten einverstanden erklärt.
Die Datenübertragung erfolgt durch eine gesicherte und authentifizierte Kommunikation mit einem Webservice. "Die Kliniken bekommen einen sicheren Zugang, der Webservice ist nicht von außen zugänglich", erläutert Vössing.
Zu den über eBI bereit gestellten Daten gehören Angaben zu den ambulant behandelnden Ärzten und den verordneten Arzneimitteln. Ein wesentliches Ziel von eBI ist die Verbesserung der Arzneimitteltherapie.
Neben der Übersicht über die Medikation ermöglicht eBI den Ärzten im Krankenhaus und bald auch in der Praxis die Erstellung eines Arzneimittelchecks. Dafür müssen sie sich vom Patienten bestätigen lassen, dass er die aufgeführten Medikamente tatsächlich nimmt und weitere Angaben von ihm einholen. "Für einen qualitativ hochwertigen Medikationscheck benötigen Sie die Dosierung", betont Vössing.
Arznei-Check erfolgt in Sekunden
Hat eine Klinik einen Medikationscheck gemacht, kann auch der niedergelassene Arzt, der mit eBI arbeitet, den Inhalt einsehen. "Nach einer gewissen Zeit muss er dann die Möglichkeit haben, mit den aktuellen Informationen einen eigenen Check abzurufen." Die Erstellung eines Medikations-Checks über eBI erfolgt in Sekundenschnelle, sagt sie.
In der jetzt anstehenden Pilotphase in den Praxen will die Knappschaft herausfinden, welche Angaben niedergelassene Ärzte von eBI erwarten. "Wir wollen nur die Informationen generieren, die auch gebraucht werden", sagt sie. Die Kasse setzt darauf, das System gemeinsam mit den Nutzern weiterzuentwickeln.
So sollen demnächst auch Informationen über Heil- und Hilfsmittelverordnungen aufgenommen werden und Hinweise, ob bildgebende Verfahren angewendet wurden. "Der Transport der Bilder ist nicht vorgesehen", stellt Vössing klar.
Grundsätzlich gehe es bei eBI nicht um die Übermittlung medizinischer Inhalte zwischen den Ärzten wie etwa bei einem elektronischen Arztbrief. "Bei uns bilden die Krankenkassendaten die Basis."
Wichtig ist ihr die Klarstellung, dass das System nicht dazu dient, die Ärzte zu kontrollieren oder Einfluss auf die Behandlung zu nehmen. "Unsere Philosophie ist es, die Kommunikation zu unterstützen."
Eine Konkurrenz zur elektronischen Gesundheitskarte sieht Vössing in eBI nicht, im Gegenteil: "Falls die elektronische Gesundheitskarte kommt, könnte die eBI-Technik dazu dienen, sie mit Inhalten zu füllen." Die Ärzte müssen die Informationen dann noch verifizieren.
Nach Angaben der Knappschaft wird jeder ihrer stationär behandelten Versicherten im Durchschnitt von sieben niedergelassenen Ärzten ambulant betreut und erhält Arzneimittelverordnungen für neun Wirkstoffe pro Tag.