hih-Leiter Debatin

E-Patientenakte „entmystifizieren“

Der Nutzen der elektronischen Patientenakte muss besser dargestellt werden – sowohl bei Ärzten als auch bei Patienten, fordert hih-Leiter Professor Jörg Debatin auf der Digital Health Conference des Bitkom-Verbands. Gesundheitsminister Jens Spahn warb indes für den Europäischen Gesundheitsdatenraum.

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Der Mensch ist mehr als Zahlen und Daten: Die ePA würde aber seinen Gesundheitszustand besser sichtbar machen.

Der Mensch ist mehr als Zahlen und Daten: Die ePA würde aber seinen Gesundheitszustand besser sichtbar machen.

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Berlin. Kurz vor dem offiziellen Start der elektronischen Patientenakte (ePA) herrschen noch immer große Informationslücken in der Bevölkerung. Das betonte Professor Petra Thürmann vom Helios Universitätsklinikum Düsseldorf am Montag in einer Diskussionsveranstaltung im Rahmen der virtuellen Digital Health Conference des Bitkom-Verbands.

Das könnte den Erfolg der ePA hemmen. Damit das nicht passiert, müsse die ePA „entmystifiziert“ und einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden, so Professor Jörg Debatin, Leiter des health innovation hub (hih) des Bundesgesundheitsministeriums. Sein Vorschlag: „Die ePA gehört mit einem Werbespot ins Fernsehen, damit wir die Menschen erreichen, die die Informationen wirklich brauchen.“

Entscheidend für den Erfolg der ePA sei aber auch die Akzeptanz der Leistungserbringer. Die werde nur dann erreicht, wenn man der Ärzteschaft den direkten Nutzen der ePA klar macht.

Spahn: „Es geht um unsere Souveränität“

Zum Auftakt der Bitkom-Konferenz warb Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in seinem Vorwort für den deutschen und europäischen Digitalisierungsweg. „Die Corona-Pandemie hat sehr deutlich gezeigt, dass wir weniger abhängig sein müssen von China und anderen Ländern – das fängt bei Schutzmasken an, betrifft aber ebenso die Digitalisierung und den Datenschutz. Es geht um unsere Souveränität.“

Ein Ansatz dafür sei der Europäische Gesundheitsdatenraum, der im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft auf europäischere Ebene vorangebracht wurde. Er soll bis 2025 Realität werden.

Insgesamt habe die Pandemie der Digitalisierung im Praxisbetrieb einen Aufschwung beschert, so Spahn. Das sei aber nur möglich, weil die Themen auch zuvor schon auf der politischen Agenda standen. „Wir haben aber schon vor der Pandemie deutlich Geschwindigkeit aufgenommen“, argumentiert Spahn mit Blick auf rechtliche Rahmenbedingungen in puncto Datenschutz und Datensicherheit, die bereits vor der Pandemie auf der politischen Agenda gestanden hätten. (mu)

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Kommentare
Dr. Klaus Günterberg 24.11.202014:32 Uhr

Wir Ärzte sollen uns über diese ePA vernetzen, erst mit den Krankenkassen, dann mit allen anderen Ärzten, Psychotherapeuten, Zahnärzten, Apothekern, Physiotherapeuten, Hebammen, Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen (habe ich jemanden vergessen?), mit allen medizinischen Einrichtungen. Von den ca. 4 Millionen Mitarbeitern des Gesundheitswesens könnten dann ca. 2 Millionen Einsicht nehmen. Von den Angelegenheiten unserer Patienten aber dürfen nur die Ärzte und ihre Mitarbeiter erfahren, die an der Behandlung beteiligt sind, und auch nur nach Zustimmung der betroffenen Patienten. Darum wäre eine ePA mit ärztlicher Schweigepflicht unvereinbar. Auch juristisch wäre eine ePA nicht statthaft:

Aus einem Urteil des BVerfG (Az. 2 BvR 1349/05 v. 6.6.2006) : „.... Vielmehr verdient ganz allgemein der Wille des Einzelnen Achtung, so höchstpersönliche Dinge wie die Beurteilung seines Gesundheitszustandes durch einen Arzt vor fremden Einblick zu bewahren. Wer sich in ärztliche Behandlung begibt, muss und darf erwarten, dass alles, was der Arzt im Rahmen seiner Berufsausübung über seine gesundheitliche Verfassung erfährt, geheim bleibt und nicht zur Kenntnis Unberufener gelangt. Nur so kann zwischen Arzt und Patient jenes Vertrauen entstehen, das zu den Grundvoraussetzungen ärztlichen Wirkens zählt. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt daher grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter. ...“

Besser als das Bundesverfassungsgericht kann man es nicht ausdrücken: Wer als Arzt die Angelegenheiten seiner Patienten in eine ePA bringt, ob aktiv („hochlädt“), oder passiv („ automatisch“ zulässt), verstößt gegen seinen Hippokratischen Eid und gegen unser Grundgesetz!

Dr. Thomas Georg Schätzler 24.11.202013:04 Uhr

Wer behauptet, eine E-Patientenakte solle nur multimedial „entmystifiziert“ werden, berichtet "Fake News".

Der Nutzen der elektronischen Patientenakte müsse in Medizin, Öffentlichkeit und Medien nur besser dargestellt werden, argumentieren viele...Doch ich spreche als Haus- und Familienarzt für viele meiner Kolleginnen und Kollegen über empirische Fakten: Im haus- und fachärztlichen Bereich ist ein Höchstmaß an Digitalisierung und elektronischer Patientenakte in den Praxisdokumentationen seit Jahrzehnten (in meiner Praxis seit 1995) implementiert und realisiert.

Wir sind es, die jederzeit auf Knopfdruck eine komplette medizinische EDV-Dokumentation erstellen, auf beliebigen elektronischen Medien speichern und ausgeben können.

Davon kann bei den Gesetzlichen Krankenkassen nicht ansatzweise die Rede sein: Immer noch müssen massenweise papiergestützte Formulare umständlich, händisch ausgefüllt, gestempelt und eigenhändig unterschrieben werden. Immer noch wird der uneingeschränkte EDV-Austausch unter Kolleginnen und Kollegen in Klinik und Praxis be- und verhindert, ohne dass es dafür sachlich-inhaltliche Gründe gäbe.

Wir Ärztinnen und Ärzte, ob als GKV-Vertragsarzt oder Privatarzt, haben im Gegensatz zu Krankenkassen, Behörden Verbänden usw. sämtliche EDV-Vorleistungen in unseren Praxen erbracht und selbst bezahlt.

Dazu gehören Implementierung, Wartung, Systempflege, Qualitätssicherung, Dokumentation von Anamnese, Untersuchung, Diagnose, Differenzialdiagnostik, Beratung und Begleitung, Therapie und Palliation. Inklusive ordnungsgemäße Abrechnung, elektronischer Datenaustausch und EDV-Kommunikation.

Wer Anderes behauptet, spaltet, isoliert und diskriminiert die Vertragsärzteschaft.

Im Hintergrund geht es doch nur darum: "Bertelsmann-Studie - ePA - Patienten wollen digitale Arztnotizen lesen. Was schreibt mein Arzt über meine Erkrankung? Zwei Drittel der Deutschen würden einer Umfrage zufolge die Gesprächsnotiz ihrer Ärzte in der ePA lesen, weil Ihnen u.a. Kassenrezepte in Apotheken einfach weggenommen werden.

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