Berufspolitik
E-Rezept: Apotheker und Kassen vereinbaren Friedenspflicht
Beruhigungspille für Apotheken: Füllen Ärzte E-Rezepte fehlerhaft aus, müssen Pharmazeuten dafür nicht bluten. Das gibt die GKV jetzt schriftlich.
Veröffentlicht:Berlin. In der Anlaufphase der digitalen Verordnung häuften sich zu Jahresbeginn noch die Problem-Meldungen. Inzwischen ist es etwas ruhiger geworden, scheint sich das Verfahren eingespielt zu haben. Dennoch war die Forderung der Apothekerschaft nach bundesweit einheitlichem Retaxverzicht für das volle erste Jahr unter E-Rezept nicht vom Tisch.
Nun hat der Apothekerverband DAV mit dem GKV-Spitzenverband eine entsprechende Friedenspflicht vereinbart – rückwirkend zum 1. Januar und bis Ende Dezember 2024. Wie der DAV am Freitag mitteilte, hätten die Kassen den Zusatz zum Rahmenvertrag, wonach sie vorerst keine Rechnungen mehr wegen fehlender Pflichtangaben auf E-Rezepten kürzen, erst nach „langwierigen Verhandlungen“ abgenickt.
Nach wie vor würden „vor allem fehlerhafte oder fehlende Berufsbezeichnungen der Ärztinnen und Ärzte auf den E-Rezepten zu erheblichen technischen Problemen führen“, versichert der DAV. Weil die Offizininhaber schuldlos daran seien, dürften sie „dafür auch nicht bestraft werden“, so Verbandsvorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann. Wir freuen uns, dass die Apotheken nun mehr Rechtssicherheit beim Einlösen und Abrechnen von E-Rezepten bekommen.“ (cw)