Neue Kommission
EBM und GOÄ: Wie gehen sie zusammen?
13 Wissenschaftler prüfen eine gemeinsame Honorarordnung.
Veröffentlicht:BERLIN. Einen "Einstieg in den Ausstieg aus der Zwei-Klassen-Medizin" hatte die SPD in den Koalitionsverhandlungen Anfang des Jahres gefordert. Jetzt hat das Bundeskabinett eine Kommission abgenickt, die ein Zusammenführen von gesetzlicher und privater Krankenversicherung in der ambulanten ärztlichen Versorgung aus wissenschaftlicher Perspektive prüfen soll.
Geballte Expertise
Die "Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem" (KOMV) besteht aus 13 von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgeschlagenen Mitgliedern, alle Professoren, darunter sechs Frauen. Gleich vier Mitglieder des Sachverständigenrats Gesundheit gehören dem Gremium an, darunter auch der Vorsitzende Professor Ferdinand Gerlach vom Lehrstuhl für Allgemeinmedizin in Frankfurt/Main. Zudem sind aus dem Rat die Professoren Jonas Schreyögg (Ökonom, Hamburg), Wolfgang Greiner (Ökonom, Uni Bielefeld) und Marion Haubitz (Direktorin am Klinikum Fulda) dabei.
Weitere Mitglieder sind: Saskia Drösler (Fachärztin für Anästhesiologie, Hochschule Niederrhein), Volker Ulrich (Ökonom, Uni Bayreuth), Gregor Thüsing (Jurist, Uni Bonn), Thorsten Kingreen (Jurist, Uni Regensburg), Dagmar Felix (Juristin, Uni Hamburg), Ferdinand Wollenschläger (Jurist, Uni Augsburg), Astrid Wallrabenstein (Juristin, Uni Frankfurt/Main), Jeanette Brosig-Koch (Ökonomin, Uni Duisburg-Essen).
Folgenabschätzung inklusive
Die Kommission soll "grundsätzliche Ansätze für ein modernes Vergütungssystem für ambulante ärztliche Leistungen" erarbeiten, heißt es im Errichtungserlass, der der "Ärzte Zeitung" im Entwurf vorliegt. Besonderes Augenmerk soll auf der "Behebung bestehender, durch die unterschiedlichen Honorarordnungen verursachten Probleme" liegen. Die Folgen einer gemeinsamen Honorarordnung für die Versorgungsqualität und die Verteilungswirkung sollen die Wissenschaftler ebenso in den Blick nehmen wie die unmittelbaren Auswirkungen auf die Berufs- und Vertragsfreiheit der betroffenen Ärzte. Ihren Bericht soll bis zum 31. Dezember 2019 vorliegen. Ob und wie ihre Vorschläge umgesetzt werden, "wird danach entschieden", heißt es im Koalitionsvertrag. (af)