Kommentar – Stoßwellentherapie auf Kasse
Ein logischer Schritt
Krankenkassen raten ihren Versicherungen immer wieder davon ab, Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in Anspruch zu nehmen. Als Begründung wird dann häufig der Verbraucherschutz herangezogen: zu wenig Evidenz für medizinischen Nutzen, daher nicht empfehlenswert.
Die Entscheidung des Bundesausschusses, Stoßwellentherapie beim Fersensporn in die Regelversorgung zu übernehmen, ist nach der tendenziell positiven Bewertung der Leistung im IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes da ein logischer Schritt: Dem festgestellten Nutzen folgt die Aufwertung zur Kassenleistung.
Doch nicht immer ist das Verhalten in der Kassenmedizin so kohärent wie bei der Stoßwellentherapie: Leistungen wie die Homöopathie, für die zumindest nach streng wissenschaftlichen Kriterien ein Nutzennachweis nur schwer zu erbringen ist, werden teilweise bezahlt, und sei es als Satzungsleistung.
Was gut bei Versicherten ankommt, lässt die Evidenz offensichtlich zweitrangig erscheinen. Igelnde Ärzte, die Leistungen anbieten, die ihre Patienten auch ohne Nutzennachweis wünschen und mit denen sie gute Erfahrungen gemacht haben, kritisieren die Kassen dagegen gerne. Zum Problem wird das dann, wenn dadurch ein Keil zwischen Ärzte und Patienten getrieben wird.
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