Bürokratieabbau
Eine Stunde weniger Dokumentation für 1.700 ärztliche Vollzeitstellen mehr in Niedersachsen!
Niedersachsens Gesundheitsminister, Krankenhausgesellschaft und Ärztekammer haben eine Initiative zum Bürokratieabbau in der medizinisch-pflegerischen Versorgung auf die Schiene gesetzt.
Veröffentlicht:Hannover. In Niedersachsens Krankenhäusern verbringen Ärzte und Pflegende täglich rund drei Stunden mit Dokumentationsarbeiten. Angesichts solcher Zahlen forderten in einem gemeinsamen Appell am Dienstag Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi (SPD), die Krankenhausgesellschaft des Landes und die Ärztekammer, die Bürokratielast in den Krankenhäusern zu senken.
Drei Stunden pro Tag entsprächen 5.058 von 14.110 ärztlichen Vollkräften (36 Prozent) und 10.920 von 32.250 Vollkräften im Pflegedienst, so das Gesundheitsministerium. Würde die Zeit für die Bürokratie nur um eine Stunde gesenkt werden, könnten „rein rechnerisch mehr als 1.700 Vollzeitkräfte im ärztlichen und ca. 4.000 Vollkräfte im Pflegedienst freigesetzt werden“, hieß es.
Im Rahmen der Niedersächsischen Initiative zum Bürokratieabbau betonten Minister, Krankenhausgesellschaft und Kammer, dass der Gesetzgeber die Bürokratiefolgenabschätzung und die Digitalisierung in den Kliniken vorantreiben solle. Das „Gesetz zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen“ müsse auf den Weg gebracht werden, hieß es.
Von seinem Parteigenossen, Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach, forderte Philippi mehr Vertrauen in die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern. „Mehr Vertrauen ist gleich weniger Komplexität“, so Philippi. Der Minister forderte deshalb eine „Schubumkehr“: Alle bestehenden und geplanten Dokumentations- und Nachweisverpflichtungen müssten auf den Prüfstand.
Der aktuelle Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau baue in hohem Maße Bürokratie wieder auf, ergänzte Helge Engelke, Verbandsdirektor der Krankenhausgesellschaft. Ärztekammerpräsidentin Dr. Martina Wenker kritisierte, dass die Krankenhäuser immer mehr Daten liefern müssten. Der jüngste Streich des Gesetzgebers: Das Implantationsregister. Auch müssten sich die Kliniken an das Lieferkettengesetz halten und Nachhaltigkeitsberichte schreiben, monierte Wenker: „Die entsprechende Finanzierung dieser Aufgaben ist indes nirgends abgebildet.“ (cben)