BSG

Einmal-Instrumente nicht gesondert abzurechnen

KASSEL (mwo). Im Rahmen einer Koloskopie kann eine Einmal-Polypektomieschlinge nicht abgerechnet werden, da sie als Sprechstundenbedarf nicht verordnungsfähig ist , urteilte das Bundessozialgericht (BSG).

Veröffentlicht:

Mit der entsprechenden Gebührenposition sei die Verwendung einer Mehrfachschlinge abgegolten. Hygienisch sei dies unbedenklich.

Daher sei es nicht zulässig, Einmal-Instrumente gesondert abzurechnen.

Az.: B 6 KA 34/11 R

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Steuerurteil: „Übliche Aufwendungen der Lebensführung“

Keine Steuerminderung für vorbeugenden Schutz bei Pandemie

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Suchtmedizin

Evidenzbasierte Strategien gegen Alkoholabhängigkeit

Lesetipps
Eine Ärztin untersucht die Hand eines älteren Patienten in einer Klinik.

© Drazen / stock.adobe.com

ACR-Kongress

Fünf M für eine bessere Versorgung älterer Rheumapatienten