BSG
Einmal-Instrumente nicht gesondert abzurechnen
KASSEL (mwo). Im Rahmen einer Koloskopie kann eine Einmal-Polypektomieschlinge nicht abgerechnet werden, da sie als Sprechstundenbedarf nicht verordnungsfähig ist , urteilte das Bundessozialgericht (BSG).
Veröffentlicht:Mit der entsprechenden Gebührenposition sei die Verwendung einer Mehrfachschlinge abgegolten. Hygienisch sei dies unbedenklich.
Daher sei es nicht zulässig, Einmal-Instrumente gesondert abzurechnen.
Az.: B 6 KA 34/11 R