Bewertungsportale

Entscheidung des BGH auf Juli vertagt

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KARLSRUHE. Ob Ärzte gegen unwahre Behauptungen in Bewertungsportalen im Internet vorgehen können, bleibt einen weiteren Monat offen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Dienstag in einem solchen Streit verhandelt.

Ein niedergelassener Arzt aus dem Raum Stuttgart hatte im November 2011 im Bewertungsportal Sanego unwahre Behauptungen über sich entdeckt. Ein gutes halbes Jahr später hatte derselbe Nutzer erneut unwahre Tatsachen über ihn auf dem Portal verbreitet. Der Portalbetreiber löschte die Angaben, der Nutzer stellte sie aber neu ein.

Landgericht und Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hatten Sanego zur Herausgabe der Nutzerdaten verurteilt, damit der Arzt direkt gegen ihn vorgehen kann. Der BGH will sein Urteil nun am 1. Juli verkünden. (mwo)

Az.: VI ZR 345/13

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