Kommentar
Entscheidung, die Verständnis weckt
Arzthelferinnen, die schon mit jungen Jahren in die Praxis eingestiegen sind, dürfen bei Kündigungen künftig nicht mehr benachteiligt werden. So formuliert, klingt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eigentlich wie eine Selbstverständlichkeit.
Dennoch müssen sich die tarifschließenden Verbände der Ärzte und Helferinnen für den Rüffel nicht schämen. Schließlich kippte der EuGH ein Gesetz, die Verbände haben dort nur abgeschrieben - so, wie Banken, Einzelhandel, Metall- und Elektroindustrie. Auch Politikern und Gewerkschaften hat erst der EuGH die Augen geöffnet.
Ärzte, die eine Helferin entlassen müssen, kann das Urteil im Einzelfall ein paar Monatsgehälter kosten. Cornelia Goesmann, Vorsitzende des Ärzte-Tarifverbandes AAA, zeigte inhaltlich aber Verständnis für die Entscheidung. Das hebt sie wohltuend vom Gros der Verbandsfunktionäre ab, die nicht mehr menschlich und logisch, sondern nur noch interessengeleitet denken können.
Diskriminierungsverbote wie das wegen Alters gehören zum Kern des EU-Rechts, sagt der EuGH. Auch wenn nach dem langjährigen Debakel um den Vertrag von Lissabon die EU-Verfassung eine ungeschriebene Verfassung bleibt, kann dem ernstlich niemand widersprechen.
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