Honorar
Entscheidung zum Corona-Schutzschirm sorgt weiter für Kritik
Nicht nur die KBV übt Kritik an der Schutzschirm-Entscheidung für Vertragsärzte. Auch andere Ärzteverbände und Kassenärztliche Vereinigungen sind nicht einverstanden.
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Wie viel Geld ist noch drin im Portemonnaie? Manche Praxen sind auch im zweiten Lockdown hart getroffen. Vor allem ambulante Operateure und Belegärzte mussten Einbußen hinnehmen – für sie würde der neu beschlossene Schutzschirm womöglich nicht greifen.
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Berlin. Kein Ende der Rettungsschirm-Debatte. Auch nach der Entscheidung des Bundestages über das Gesetz zur Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, das auch eine Verlängerung des Schutzschirms von Vertragsarztpraxen umfasst, geben Ärzteverbände und Kassenärztliche Vereinigungen keine Ruhe. Zuvor hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung am vergangenen Donnerstag nach Verabschiedung des Gesetzes von einer „Mogelpackung“ gesprochen.
Kritik kommt unter anderem von den KVen in Berlin und Brandenburg: In einer von der Vertreterversammlung der KV Brandenburg einstimmig beschlossenen Resolution monieren die Ärztevertreter, dass die Politik nicht anerkenne, dass „viele Kolleginnen und Kollegen aufgrund der Pandemie erhebliche Fallzahlrückgänge zu verzeichnen haben“.
Es sei daher unverständlich und „in höchstem Maße inakzeptabel“, dass sich der Schutzschirm für Arztpraxen seit dem 1. Januar nur noch auf die Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) beziehe. „Wichtige Leistungen unserer Arbeit werden jedoch extrabudgetär vergütet und fallen jetzt nicht mehr unter den Schutzschirm“, heißt es in der Resolution.
Vertreter fürchten Verlust von Arztpraxen
Der Gesetzgeber müsse den Schutzschirm breiter aufspannen und auf die extrabudgetären Leistungen ausweiten. Ansonsten drohe „ein Verlust von Arztpraxen, die hochqualifizierte Arbeit zum Wohl der Patienten leisten!“
Auch die KV Berlin ist vom Schutzschirm für Niedergelassene enttäuscht und fordert Nachbesserung zum Gesetz zur Fortgeltung der epidemischen Lage sowie die gleiche Behandlung in der Pandemie für Praxen wie sie auch etwa Krankenhäusern zuteil wird. „Die aktuelle Kritik ist völlig berechtigt, denn der Schutzschirm für die ambulante Versorgung verdient seinen Namen nicht“, sagt der Vorstand der KV Berlin.
So seien Umsatzverluste für wichtige und extrabudgetäre Leistungen wie Vorsorgeleistungen für Kinder oder ambulante Operationen nicht ausreichend abgesichert. „Die Politik ist dem Irrglauben aufgesessen, dass das ambulante System auf Bergen von Geld sitzt und eine monatelange Pandemie mit all ihren Auswirkungen dauerhaft auffangen kann“, schreibt die KV Berlin.
„Schwammige Formulierungen“
Unglücklich mit der Entscheidung des Gesetzgebers sind auch die Chirurgen im Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC). Auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“ kritisiert der BDC-Vizepräsident Dr. Jörg-A. Rüggeberg die „schwammigen Formulierungen“ im Gesetz, die dazu führten, dass die Kassen „nicht alles bezahlen müssen, was ausfallen kann“. Wegen der Hygienevorgaben könnten Facharztpraxen beispielsweise nicht im gewohnten Umfang operieren, es gebe gezwungenermaßen eine geringere Leistungsdichte.
Im ersten Lockdown habe es für die „No-Show-Leistungen“, wenn die Patienten nicht kamen oder die Operateure nicht arbeiten durften, Geld gegeben. Jetzt gebe es nur noch eine asymmetrische Stützung über die MGV – die KVen könnten nun nur noch versuchen, „über den Honorarverteilungsmaßstab etwas zu retten“. Was aber in den KVen entschieden wird, das sei auch „eine Frage der Mehrheitsverhältnisse in den Vertreterversammlungen“, so Rüggeberg. Vor allem für MVZ und Belegärzte habe es hohe Einbußen gegeben, die jetzt nicht mehr ausgeglichen würden. (ger/lass/mas)