Erben müssen sich bei Verkauf nicht einig sein

KOBLENZ (dpa). Eine Erbengemeinschaft muss den Verkauf eines Grundstücks nicht unbedingt einstimmig beschließen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Mittwoch bekanntgewordenen Urteil.

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Es reiche ein Mehrheitsbeschluss, wenn sich der Nachlass durch den Verkauf nicht wesentlich ändere. Im verhandelten Fall trete der Verkaufserlös an die Stelle der Immobilie.

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Mitglieds einer Erbengemeinschaft gegen ein anderes Mitglied statt. Der beklagte Erbe hatte sich als einziger geweigert, dem Verkauf eines Grundstücks aus der Erbmasse zu einem Preis von 13.500 Euro zuzustimmen. Die Klägerin wollte erreichen, dass der Erbe juristisch zur Zustimmung gezwungen wird.

Anders als das Landgericht Koblenz, das dafür keine Rechtsgrundlage sah, hielt das OLG das Anliegen der Klägerin für berechtigt. Der Verkauf des Grundstücks diene der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses.

Az.: 5 U 505/10

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