Oberlandesgericht Köln

Erlaubnis für unbeaufsichtigtes Duschen bei Suizidgefahr muss nicht vom Arzt kommen

Die Leitlinien sehen nicht extra vor, dass ein Arzt hinzugezogen werden muss, oder ob auch eine erfahrene Pflegefachkraft entscheiden kann, eine suizidgefährdete Person alleine duschen zu lassen.

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