Transplantation

Ermittlungen gegen BÄK eingestellt

Wegen Totschlags in unbekannter Zahl von Fällen hatte ein Göttinger Rechtsanwalt Anzeige gegen die Bundesärztekammer erstattet. Vergeblich.

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GÖTTINGEN/BERLIN. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das im Zusammenhang mit dem Transplantationsskandal eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen die Bundesärztekammer (BÄK) eingestellt. Die Strafverfolgungsbehörde hatte aufgrund einer Strafanzeige des Göttinger Rechtsanwalts Professor Steffen Stern gegen die Bundesärztekammer wegen des Verdachts des Totschlages in einer unbekannten Zahl von Fällen ermittelt.

Der Anwalt, der den früheren Leiter der Göttinger Transplantationschirurgie im Strafprozess vor dem Landgericht Göttingen vertreten hatte, hatte seine Anzeige damit begründet, dass die BÄK-Richtlinien zur Organtransplantation für alkoholkranke Patienten das Todesurteil bedeuten könnten.

Alkoholkranke benachteiligt?

Die Richtlinien schreiben vor, dass Alkoholkranke nur dann eine Spenderleber erhalten dürfen, wenn sie zuvor sechs Monate lang trocken waren. Rechtsanwalt Stern hält diese Regelung für verfassungswidrig. Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht allerdings keinen Anlass, wegen der Richtlinien strafrechtlich gegen die Bundesärztekammer vorzugehen.

Es gebe keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür, dass es durch die Wartelistenkriterien für Lebertransplantationen zu Tötungsdelikten zum Nachteil von alkoholkranken Patienten gekommen sei, sagte ein Sprecher. Es gebe auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Verantwortlichen beim Aufstellen der Richtlinien mit Tötungsvorsatz vorgegangen seien.

Der Vorsitzende der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer, Professor Hans Lilie, hatte bereits nach Bekanntwerden der Strafanzeige die Vorwürfe vehement zurückgewiesen. "Wir machen die Richtlinien nicht, um Menschen zu töten", sagte er. Die Karenzzeit-Regelung sei getroffen worden, weil sich eine alkoholbedingte Leberzirrhose durch Abstinenz zurückbilden könne.

Patienten könnten also selbst etwas dafür tun, um die Schwere ihrer Krankheit zu reduzieren. Angesichts des Organmangels sei es gerechtfertigt, dass dieser Faktor bei der Verteilung der knappen Ressourcen eine Rolle spiele. Im Übrigen entscheide nicht die Bundesärztekammer über die Listung von Patienten, sondern die jeweilige unabhängige Transplantationskonferenz. (pid)

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