Krankenhausreform
Ernährungsmediziner: Vier Forderungen für eine bessere Ernährung in der Klinik
Im Zuge der Klinikreform sollte auch die Ernährungsversorgung verbessert werden, fordert eine Allianz aus 24 medizinischen Gesellschaften. Besonders vier Aspekte liegen den Ernährungsmedizinern am Herzen.
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Ist das Klinikessen immer an den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Patienten ausgerichtet. Ernährungsmediziner haben da ihre Zweifel und fordern Qualitätsstandrads im Zuge der anstehenden Klinikreform einzuführen.
© Raphael Huenerfauth / photothek / picture alliance
Berlin. Die von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) eingesetzte Regierungskommission für eine „Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung“ unter Leitung von Professor Tom Bschor bietet nach Überzeugung der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) die einmalige Chance, die derzeitig unzureichende Ernährungsversorgung der besonders vulnerablen Patientengruppen zu verbessern.
Entsprechend äußert sich ein breites Bündnis aus 24 medizinischen Fachgesellschaften unter Federführung der DGEM in einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme.
Mangelernährung verzögert Heilungsprozess
Mit der Stellungnahme wendet sich das Bündnis mit konkreten Vorschlägen zur Verbesserung der Ernährungsversorgung in deutschen Krankenhäusern an das Bundesministerium für Gesundheit.
Denn noch immer sei es in Deutschland keine Selbstverständlichkeit, dass sich die ernährungsmedizinische Versorgung kranker Menschen tatsächlich an ihrem Ernährungszustand und am individuellen Nährstoffbedarf orientiere.
„Heute weiß man, dass bei mangelernährten Patientinnen und Patienten der Krankheitsverlauf negativ beeinflusst und Heilungsprozesse verzögert werden. Die Prognose der Betroffenen verschlechtert sich, die Komplikationsrate und sogar das Sterberisiko steigen, ebenso die Behandlungsdauer und -kosten“, verdeutlicht DGEM-Präsident Professor Matthias Pirlich.
Diesen Risiken ließe sich wirksam begegnen, wenn Patienten bei der Aufnahme in die Klinik gezielt auf Anzeichen einer Mangelernährung untersucht und bei Bedarf ernährungsmedizinisch behandelt würden.
Vier Kernforderungen gestellt
Auf Basis der vom Europarat und in der Vienna Declaration formulierten Forderungen für eine verbesserte ernährungsmedizinische Versorgung von KlinikpatientInnen fordern die Ernährungsmediziner folgende vier Kernmaßnahmen im Zuge der Klinikreform ein:
- Routinemäßiges Screening auf Mangelernährung aller kurativen und palliativen Patienten bei der Aufnahme in die Klinik mit einem einfachen und validierten Instrument.
- Ernährungsassessment bei Patienten mit Mangelernährungsrisiko, Erstellung eines Therapieplanes inklusive Anpassung an den klinischen Verlauf, evidenz-basierte Ernährungstherapie und Überwachung der Maßnahmen.
- Einrichtung von interprofessionellen Ernährungsteams unter Leitung eines Facharztes mit curriculärer Fortbildung oder Zusatzbezeichnung Ernährungsmedizin in allen Kliniken der Versorgungsstufen II und III.
- Sicherstellung der Ernährungskompetenz mit ausreichender personeller und finanzieller Ausstattung auf allen Ebenen im Krankenhaus. (maw)