Internationales Recht

EuGH stärkt Gesundheitsschutz vor Industrieemissionen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat den Gesundheitsschutz gestärkt. Künftig werden neben Umweltschäden auch Schäden der menschlichen Gesundheit erfasst. Anlass war ein italienisches Stahlwerk.

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Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat den Gesundheitsschutz vor Industrieemissionen gestärkt. Nach einem am Dienstag, 25. Juni 2024, verkündeten Urteil werden neben Umweltschäden auch Schäden der menschlichen Gesundheit von der Richtlinie über Industrieemissionen erfasst.

Konkret muss danach das Stahlwerk Ilva in Süditalien möglicherweise die Produktion einstellen, eines der größten Stahlwerke Europas. Bereits 2019 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg die erheblichen nachteiligen Gesundheitsauswirkungen für die Anwohner gerügt. So wurden hohe Belastungen mit Feinstaub und Schwefeldioxid gemessen, zudem Schadstoffe wie Quecksilber.

Anwohner zogen vor Gericht

Weil Italien Fristen für eine Modernisierung des Stahlwerks immer wieder verlängert hatte, zogen zahlreiche Anwohner erneut vor Gericht. Das zuständige italienische Gericht legte den Streit dem EuGH vor.

Der entschied nun, dass sich die Anwohner auf die EU-Richtlinie über Industrieemissionen berufen können. Denn der dort verwendete Begriff „Umweltverschmutzung“ umfasse „Schädigungen sowohl der Umwelt als auch der menschlichen Gesundheit“.

Stillegung bis zur Sanierung?

Beide Ziele seien eng miteinander verbunden, gehörten zu den „Hauptzielen des Unionsrechts“ und würden durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert.

Nach den Feststellungen des italienischen Gerichts wurden mögliche Gesundheitsrisiken und auch verschiedene gemessene Schadstoffe im Genehmigungsverfahren für das Stahlwerk nicht berücksichtigt. Das Gericht muss nun entscheiden, ob es bis zu einer Sanierung stillgelegt werden muss. (mwo)

Europäischer Gerichtshof, Az.: C-626/22

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