Bundeswehr

Ex-Sanitätsoffizier soll 57 000 Euro zahlen

Erst bei der Armee Medizin studieren und danach den Dienst an der Waffe verweigern? Das geht – kann aber teuer werden.

Veröffentlicht:

Düsseldorf. Ein ehemaliger Sanitätsoffizier der Bundeswehr muss Ausbildungskosten in Höhe von rund 57 000 Euro an die Armee zurückzahlen.

Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschieden (Az.: 10 K 15016/16). Das Urteil sei am Dienstag zugestellt worden.

Der Mann hatte als Zeitsoldat ein Medizinstudium absolviert. Dann hatte er den Kriegsdienst verweigert und war vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen worden. Nun müsse er das ihm gewährte Ausbildungsgeld sowie Kosten für das Studium erstatten.

Rechtswidrig sei die Rückforderung nur insoweit, als die Bundeswehr eine Stundung oder Ratenzahlung abgelehnt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Patientenrelevanz: Ein Kommentar aus juristischer Sicht

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung