Krankhafte Persönlichkeitsstruktur

Falsche Ärztin muss in die Psychiatrie

Eine 23-Jährige hatte in zwei Kliniken in Niedersachsen als Ärztin gearbeitet, ohne je Medizin studiert zu haben. Das Gericht ordnete nun ihre Einweisung in die Psychiatrie an. Die Frau sei eine Gefahr für die Allgemeinheit.

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Das Landgericht Osnabrück sieht in der falschen Ärztin eine Gefahr für die Allgemeinheit.

Das Landgericht Osnabrück sieht in der falschen Ärztin eine Gefahr für die Allgemeinheit.

© Friso Gentsch / dpa / picture alliance

Osnabrück. In dem Prozess um eine falsche Ärztin hat das Landgericht Osnabrück die Einweisung der 23-Jährigen in eine psychiatrische Klinik angeordnet. Die Angeklagte weise eine krankhafte Persönlichkeitsstruktur auf, sagte die Vorsitzende Richterin Nadine Laatz-Petersohn bei der Urteilsverkündung. „Ihnen muss geholfen werden, und die Allgemeinheit muss geschützt werden“, erklärte sie. Bis zum Schluss der Beweisaufnahme habe die Angeklagte ein Lügenkonstrukt aufrechterhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte sich mit Hilfe einer gefälschten Approbationsurkunde im Jahr 2022 bei zwei Kliniken in Debstedt (Landkreis Cuxhaven) und im emsländischen Meppen erfolgreich beworben hatte. In Debstedt arbeitete sie kurz als Anästhesistin, allerdings ohne Patienten zu behandeln. Nach ihrer Entlassung dort bewarb sie sich in Meppen und arbeitete in der Notaufnahme. Dort behandelte sie auch Patienten, indem sie Betäubungsspritzen setzte und Wunden vernähte.

Kein „Plan B“ zum Beruf der Ärztin

Die Kammer bezog sich auf ein psychiatrisches Gutachten, wonach es für die Angeklagte keinen „Plan B“ zum Beruf der Ärztin gegeben habe. Mit diesem Berufswunsch habe sie aus dem Schatten ihres Bruders, vielleicht auch ihrer Familie treten wollen, sagte die Richterin.

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Die notwendigen Zeugnisse habe sie gefälscht. Es sei damit zu rechnen, dass sie immer wieder versuchen würde, als Medizinerin zu arbeiten. Die Gefahr, dass dabei am Ende auch Patienten sterben könnten, sei zu groß, als dass es die Kammer bei einer Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht belassen könnte. Angeklagt war sie unter anderem wegen Betrugs und gefährlicher Körperverletzung. Dieser Taten habe sie sich auch schuldig gemacht, sagte die Richterin.

Gericht sieht Gefahr für Allgemeinheit

Inzwischen hat die Angeklagte ein Medizinstudium aufgenommen und arbeitet nach Angaben der Richterin in einem Aushilfsjob im OP. Die Kammer sei davon überzeugt, dass die von der Frau vorgelegten Zeugnisse der Hochschulreife gefälscht seien, sagte Laatz-Petersohn.

Selbst das Strafverfahren habe sie nicht davon abgehalten, weiterhin ein Konstrukt von Lügen aufrechtzuerhalten. Das belege, dass die Angeklagte nicht ausreichend in der Lage sei, sich selbst zu steuern. Es müsse verhindert werden, dass die junge Frau erneut als Ärztin arbeite. Dazu habe das Gericht zum „schärfsten Schwert“ greifen müssen - die Einweisung auf unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Klinik.

Zeugnisse gefälscht

Die junge Frau war mit ihrer Familie 2006 in die USA ausgewandert. 2019 kam die Familie wieder nach Deutschland zurück. In den USA erwarb sie einen Schulabschluss, der der deutschen Mittleren Reife entsprach. Nach Überzeugung des Gerichts hatte sie die Zeugnisse, die ihr die Hochschulreife attestierten, gefälscht.

Die Angeklagte hatte zu Beginn der Hauptverhandlung die Vorwürfe eingeräumt. Sie hatte ihren damaligen Freund beschuldigt, sie dazu gezwungen zu haben, als Ärztin zu arbeiten. Er soll ihren Angaben zufolge auch die gefälschte Approbationsurkunde besorgt haben. Der als Zeuge geladene Ex-Freund widersprach dieser Darstellung. (dpa)

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