Steffens
"Fehler der E-Card-Einführung nicht wiederholen"
Die Telemedizin kann eine wichtige Rolle für mehr Qualität in der Pflege spielen. Doch der Erfolg hängt von vielen Faktoren ab, daher will die NRW-Gesundheitsministerin intensive Gespräche mit den Pflegeverbänden führen.
Veröffentlicht:ESSEN. Telematik und Telemedizin können einen wesentlichen Beitrag zu einer hohen Qualität der pflegerischen Versorgung der Patienten sowie der Entlastung von Pflegekräften und Angehörigen leisten.
Davon geht die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) aus.
Um das Potenzial der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien nutzbar zu machen, müssten die Bedürfnisse von Patienten und Pflegekräften aber rechtzeitig in den Blick genommen werden, sagte Steffens auf dem Kongress "IT-Trends Medizin/ Health Telematics 2014" in Essen.
"Die Fehler, die wir bei der elektronischen Gesundheitskarte gemacht haben, dürfen wir nicht noch einmal machen."
Die Nutzerorientierung hält Steffens für einen zentralen Erfolgsfaktor für telemedizinische und telematische Anwendungen. Sie dürfe aber nicht auf einzelne Nutzer wie die Kassen oder die Ärzte beschränkt werden, forderte die Ministerin.
Auch nicht akademisierte Gesundheitsberufe einbinden
Stattdessen müssten alle Beteiligten einbezogen werden. "Wir brauchen einen stärkeren Dialog mit den Pflegeverbänden." Beim angekündigten E-Health-Gesetz müssten auch die nicht akademisierten Gesundheitsberufe berücksichtigt werden.
Damit sinnvolle Telematik-Anwendungen in die Fläche kommen, brauchen sie eine Vergütung, betonte der Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen Jochen Brink.
"Unser Abrechnungssystem berücksichtigt die innovativen Möglichkeiten der Telemedizin nicht", kritisierte er.
Für die Kassen forderte Ulrich Adler, Leiter regionales Vertragswesen bei der Techniker Krankenkasse in NRW, flexiblere Rahmenbedingungen im Bereich der Selektivverträge.
Dann könnten telemedizinische Anwendungen getestet und bei Erfolg schnell in die Regelversorgung überführt werden. Zurzeit würde das Bundesversicherungsamt bei der Gestaltung von Einzelverträgen viel zu große Hemmschwellen einziehen, so Adler. (iss)