Kommentar
Fehlsteuerung aus dem System
Der Streit schwelt schon seit vielen Jahren: Sollen Ärzte in Gemeinschaftspraxen, heute BAG, oder in MVZ ein erhöhtes Honorar bekommen oder nicht?
Da bei gemeinsamer Abrechnung die Behandlung eines Patienten durch mehrere Ärzte einer Einrichtung keine neue Versicherten- oder Grundpauschale auslöst, waren BAG im Vergleich zu Praxisgemeinschaften, die getrennt abrechnen, lange im Nachteil.
Später wurden Honorar- und RLV-Zuschläge für Ärzte in BAG und MVZ eingeführt, zum Ärger vieler Ärzte in Einzelpraxen. Derzeit schlägt das Pendel zurück, die Zuschläge werden in manchen KVen wieder runtergefahren, der Anreiz, zurück in die Praxisgemeinschaft zu gehen, wächst also.
Das aktuelle Urteil des Landessozialgerichts in Celle zum Gestaltungsmissbrauch in Praxisgemeinschaften verstärkt diesen Anreiz.
Doch ob das im Sinne des Erfinders ist? Letztlich sollte das Geld der Leistung folgen. Also Mehrleistungen, von denen der Patient profitiert, sollten auch mehr Honorar bringen.
Die Anreize angesichts gegensätzlicher Interessen richtig zu setzen ist allerdings schwer. Wer wie die Richter in Celle in Praxen genau hinschaut, kommt der Wahrheit vielleicht am nächsten.
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