Finanzgericht lockert Steuerregeln für Kindergeld

DÜSSELDORF (reh). Das Finanzgericht Düsseldorf hat nun eine weitere Erleichterung in Sachen Kindergeld beschlossen.

Veröffentlicht:

Bei Kindern, die studieren, mindern sowohl die Semestergebühren als auch die Aufwendungen für eine private Krankenversicherung das Einkommen, heißt es in einem Urteil.

Und dadurch bleibt mehr Spielraum für die Einkünfte- und Bezügegrenze, die derzeit bei 7680 Euro pro Jahr liegt. Wird diese Einkommensgrenze überschritten, zahlt der Staat kein Kindergeld mehr.

Dabei ist es nach dem Urteil egal, ob das Kind sich selbst krankenversichert hat und die Bezüge von den Eltern zur Verfügung gestellt bekommt oder ob die Eltern das Kind versichern und unmittelbar die Beiträge als eigene Verpflichtung an die Versicherung abführen, erklärt der Kieler Steuerberater Jörg Passau.

Die Beiträge wirkten sich in jedem Fall einkommensmindernd beim Kind aus, so Passau, der auch Vizepräsident des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. ist.

Az.: 3 K 1332/09 Kg

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Sie fragen – Experten antworten

Herpes Zoster: Bei unbekanntem Immunstatus trotzdem impfen?

MVZ

Augenärzte stellen sich gegen Investoren mit Marktmacht

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?